Gesuchter Straftäter zahlt am Airport 4700 Euro und darf einreisen

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Flugzeug im Landeanflug auf Dortmund, Foto von Manuel Fuhrmann.

Spontan 4700 Euro berappen? Kein Problem für diesen Flugpassagier.

Am 19. August kontrollierten Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen den Flug aus Kutaissi. Unter den Passagieren befand sich ein 38-Jähriger, nach dem die Staatsanwaltschaft fahndete.

Gegen 18:15 Uhr legte der Georgier seinen Reisepass bei der Einreise-Passkontrolle vor. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München fest.

Sie nahmen den Mann fest. Er war wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 116 Tagen verurteilt worden, die er durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 4640 Euro abwenden konnte.

Und das konnte und tat er denn auch. „‚Der in Georgien wohnhafte Mann bezahlte die erforderliche Summe“, berichtet ein Polizeisprecher. Offenbar war der Mann liquide.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Beamten am Dortmunder Flughafen ihm als freiem Mann die Einreise.

Quelle Bundespolizei Dortmund

3 KOMMENTARE

  1. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht-207820
    zusammengefasst mit durch Google-KI-Suche

    „Georgische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass für einen kurzen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ohne Visum in den Schengen-Raum, einschließlich Deutschland, einreisen. Für längere Aufenthalte oder andere Zwecke ist ein Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden in Georgien erforderlich.
    Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

    Biometrischer Reisepass:
    Sie benötigen einen biometrischen Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.

    Gültigkeit:
    Der Pass muss noch mindestens drei Monate über das beabsichtigte Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein.
    Aufenthaltsdauer:
    Der Aufenthalt darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.
    Zweck des Aufenthalts:
    Der Aufenthalt darf nicht zur Erwerbstätigkeit oder zu einem Studium dienen.
    Nachweis finanzieller Mittel:
    Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.“
    ———————————————————————————————
    Finde den Fehler.

    • Ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt hat er nachgewiesen.
      Notfalls hilft der Familienclan aus mit angespartem Bürger- und Kindergeld.
      Bewaffnete Raubüberfälle zählen aktuell in diesem Land noch nicht als Erwerbstätigkeit.
      90 Tage können reichen für den „geschäftlichen“ Grund der Einreise.

  2. Der bewaffnete Diebstahl wurde mit 116 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe „bestraft“ – das ist der Fehler und daß Vorbestrafte hier einfach so einfliegen dürfen. Bewaffnet, man…

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