Lesermeinung: Die stille Elite auf zwei Rädern

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Unser Leser Marcus Henn schickte uns am heutigen Sonntag den folgenden Meinungsbeitrag:

„Sehr geehrte Redaktion,

es gibt sie – die neue Aristokratie des Radwegs: Besitzer von Fahrrädern im Wert eines Kleinwagens, die sich still und erhaben von hinten anschleichen.

Eine Klingel? Aber bitte! Das würde doch das aerodynamische Profil ruinieren und – Gott bewahre – das puristische Design entweihen.

So rollen sie lautlos heran, vorbei an Alltagsradlern, Rentnern und spielenden Kindern, die mit ihren kleinen 16-Zoll-Rädern wackelnd den Radweg entlangkurbeln.

Anhalten? Tempo anpassen? Ein freundliches „Kling“? Pardon, man fährt schließlich ein High-End-Bike, kein Hollandrad.

Doch wenn ein Kind erschrocken ins Schlingern gerät oder ein Familienausflug plötzlich zum Slalomtraining wird, dann liegt die Schuld – natürlich – bei allen anderen.

Vielleicht sollten Premiumhersteller künftig ein Upgrade anbieten: einen Butler im Trikot, der hinterherfährt und rücksichtsvoll ruft: „Achtung, gleich rauscht ein Radfahrer ohne Klingel vorbei!“

Das wäre wenigstens ehrlich.

Mit ungeklingelten Grüßen:
Marcus Henn aus Unna, ein genervter Alltagsradler.“

13 KOMMENTARE

  1. Danke Herr Marcus Henn,Sie sprechen uns so aus der Seele!!!Wir sind auch E-Bike Fahrer,aber ohne uns loben zu wollen…immer in gemäßigten Tempo und mit klingeln.Oft wird sich von Passanten sogar dafür bedankt.Leider bringen diese rücksichtslosen Fahrer alle E-Bike in Verruf.Und dass diese Fahrer auch alle anderen und auch sich in Gefahr bringen,ist wohl egal…nach dem Motto:Hoppla,jetzt komme ich und alles hat stillzustehen.Wenn sie rasen wollen,dann sollen sie wenigstens die Straße benutzen .Da stören und gefährden sie in einen.Genauso die Rollerfahrer,die zu zweit an einem vorbeizischen…und die noch weniger zu hören sind als die Radfahrer.Unsere Gesellschaft ist leider so rücksichtslos geworden.Einfach nur traurig.

  2. Klingelterror an belebten Tagen:

    Das Verkehrsschild steht an fast allen gemeinsamen Fahrradwegen und bedeutet, das Fußgänger uneingeschränkt Vorfahrt haben und das nicht einmal ein seitliches Rechtsgehgebot besteht. Die meisten sogenannten „Radwege“ sind in erster Linie Fußgängerwege und keine Fahrradautobahn. Auch die neue Strecke zwischen Unna und Billmerich, welche verwirrenderweise von der Stadt als Fahrradweg betitelt wurde aber in erster Linie ein Fußgängerweg ist.

    Wenn ein Fahrradfahrer klingelt, hat er dadurch Null Vorfahrtsrecht !!!

    Man stelle sich mal vor, Radfahrer haben auf einer Straße mit Autos uneingeschränkte Vorfahrt und trotzdem rasen die Autos mit hohem Tempo durch und hupen permanent lautstark die Radfahrer weg.

    An einem belebten sonnigen Wochenendtag zum Beispiel am Ruhrradwanderweg terrorisieren die Radfahrer oft im Sekundentakt die Fußgänger mit der Klingel, um sich lauthals trotzdem die Vorfahrt zu erzwingen. Pausenlos. Der überwiegende Teil rastet aus, wenn man nicht sofort beiseite springt. Man wird angeschnauzt oder es wird teilweise einem auch von Radfahrern im vorbeifahren auf die Schulter geschlagen.

    Ich erschrecke jedes mal wenn es ständig hinter mir klingelt und man dadurch beim wandern in der Natur nicht entspannen kann.
    Daher reagiere ich gar nicht mehr auf das klingeln.
    Muß man als Fußgänger auch nicht entsprechend der Straßenverkehrsordung.

    Das an belebten Tagen der wesentliche Teil der motorisierten Radfahrer mit ihren teilweise schweren Fahrzeugen oder Lastenbikes mit bis zu 20-30 Stundenkilometer nur wenige cm an Fußgänger, kleine Kinder oder angeleinte Hunde vorbei rasen ist Alltag.

    Selber benutze ich die Klingel nie wenn ich eine Fußgängergruppe vor mir habe um sie nicht zu stören oder zu erschrecken, sondern steige ab und gehe vorbei wenn sich eine Lücke ergibt!

    Das absteigen ist aufgrund meiner Beobachtung das schlimmste was den unsportlichen motorisierten Radfahrern passieren kann wenn sie unterwegs sind !!!

    (Auf solchen Wegen ist bei einem Unfall immer grundsätzlich der Radfahrer juristisch Schuld weil Fußgänger uneingeschränkt Vorfahrt haben. Auch wenn der Fußgänger plötzlich zur Seite tritt.)

  3. Der Unmut über rücksichtslose Radfahrer auf gemeinsamen Geh- und Radwegen ist nachvollziehbar – Respekt und Vorsicht sind im Miteinander unerlässlich. Allerdings sollte man differenzieren: Nicht alle Radfahrer verhalten sich rücksichtslos, genauso wie nicht alle Fußgänger immer regelkonform handeln.

    Gemeinsame Geh- und Radwege sind laut StVO für beide Gruppen gedacht, wobei Fußgänger Vorrang haben. Das Klingeln eines Radfahrers ist kein Anspruch auf Vorfahrt, sondern ein höflicher Hinweis zur Annäherung – kein „Terror“ und vergleichbar mit dem Hupen von PKW in Italien, das selten Aggressiv gemeint ist. Gegenseitige Rücksichtnahme bedeutet nicht, dass einer vollständig weicht, sondern dass beide Seiten sich umsichtig verhalten.

    Dass einige Radfahrer mit überhöhtem Tempo unterwegs sind, ist ein Problem, das angesprochen gehört. Genauso gehört zur Wahrheit, dass immer mehr Menschen das Rad als nachhaltige Mobilitätsform nutzen – auch mit E-Antrieb. Pauschalurteile helfen hier wenig. Eine Verbesserung der Infrastruktur und klare Regelkommunikation wären zielführender als gegenseitige Schuldzuweisungen.

  4. Sehr geehrter Herr Schmunzler,

    wer die Klingel eines Radfahrers absichtlich ignoriert, spielt nicht nur mit dem eigenen Glück, sondern auch mit der Sicherheit aller anderen. Die Klingel ist kein Herrschaftsinstrument, sondern das einfachste und wichtigste Warnsignal, das wir haben – oft die einzige Chance, eine Kollision zu verhindern.

    Stellen Sie sich vor, Feuerwehrsirenen würden aus Prinzip ignoriert, weil man den Ton unangenehm findet. Absurd? Genau das passiert, wenn man Klingeln auf gemeinsamen Wegen ignoriert. Auf schmalen Pfaden, in unübersichtlichen Kurven oder beim Überholen anderer Radfahrer ist sie überlebenswichtig.

    Wer nicht reagiert, zwingt andere zu riskanten Ausweichmanövern oder gefährlich engem Vorbeifahren – und riskiert damit genau die Unfälle, die er angeblich verhindern will. Rücksichtnahme heißt, Signale zu geben und Signale anzunehmen. Klingeln ist keine Drohung. Es ist eine Einladung, Unfälle zu vermeiden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Buttermaker

    • Besonders motorisierte Radfahrer als der stärkere und weitaus gefährlichere Verkehrsteilnehmer müssen auf solche gemeinsame Wege immer so angepaßt fahren, daß es, egal aus welchen Gründen, nie zu einem Unfall mit Fußgänger kommen kann.
      Vor Gericht gibt es da keine Diskussionen!

      Gehen sie mal am Wochenende bei schönem Wetter an einem belebten Tag mit der Familie die Ruhr entlang spazieren. Entspannen oder ein tieferes Gespräch werden sie nicht führen können da es pausenlos hinter ihnen klingelt wenn sie alle paar Sekunden beiseite springen sollen weil sich Radfahrer ein nicht vorhandenes Vorfahrtsrecht erzwingen wollen.

      Man wird dort an belebten Tagen als Fußgänger nicht einmal „nett“ weggeklingelt, sondern hunderte Male !!!

      Das blaue runde blaue Verkehrsschild mit dem Fußgänger über dem Radfahrer schließt – im Gegensatz zu dem runden blauen Verkehrsschild mit dem Fußgänger neben dem Radfahrer – explizit die Pflicht zum seitlichen Gehen aus.

      Den meisten Radfahrern ist gar nicht bewußt, das es auf den meisten gemeinsamen Wegen mit Fußgängern entsprechend der STVO nicht einmal juristisch einen Links- oder Rechtsverkehr gibt.
      Dieses fehlende rechtliche Bewußtsein bei Radfahrern ist die wesentliche Ursache für die im Leserbrief angesprochene Problematik.
      Sie verweigern einfach die Rechtslage daß Fußgänger dort uneingeschränkte Vorfahrt haben.

      Eine Gruppe Spaziergänger oder Familien sind auf solchen Wegen auch nicht dazu verpflichtet, die ganze Zeit eingeschüchtert im Gänsemarsch hintereinander am Seitenstreifen entlang zu gehen.

      Ihre Gleichsetzung des Fahrradklingelns auf einem Fußgängerweg mit dem Notalarm eines Feuerwehrfahrzeuges, welches behördlich unterwegs ist um Menschenleben zu retten, ist wirklich absurd.

      Nehmen sie eigendlich im Alltag auch mit dem Auto Fahrradfahrern hupend die Vorfahrt als

      „eine Einladung, Unfälle zu vermeiden“ ?

      • Das eigentliche Problem: Radfahrer klingeln zu wenig

        Immer wieder wird behauptet, Radfahrer würden auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen an der Ruhr pausenlos klingeln und so Spaziergänger stören. Doch wer genauer hinsieht, erkennt ein ganz anderes Bild: Das eigentliche Problem ist nicht zu viel, sondern zu wenig Klingeln.

        Viele Radfahrer verzichten ganz auf ein akustisches Signal, selbst wenn sie mit höherer Geschwindigkeit an Fußgängern vorbeifahren. Statt rechtzeitig auf sich aufmerksam zu machen, nähern sie sich lautlos von hinten. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen – besonders, wenn Kinder, Hunde oder Gruppen unterwegs sind. Ein kurzer Klingelhinweis würde hier Missverständnisse vermeiden und allen mehr Sicherheit geben.

        Die Straßenverkehrsordnung sieht das Klingeln ausdrücklich als zulässiges und sinnvolles Warnsignal vor, um Unfälle zu verhindern (§ 16 StVO). Wer darauf verzichtet, riskiert, dass Fußgänger im letzten Moment erschreckt oder sogar gestreift werden. Freundliches Klingeln ist kein Zeichen von Ungeduld, sondern von Rücksichtnahme.

        Das Bild vom „dauernd klingelnden Radfahrer“ ist daher eine Ausnahme. Die Realität ist: Es wird zu selten geklingelt – und das bringt sowohl Fußgänger als auch Radfahrer unnötig in Gefahr. Mehr Kommunikation auf dem Weg würde allen helfen, entspannter und sicherer unterwegs zu sein.

  5. Wer gemeinschaftliche Wege nutzt, muss Rücksicht nehmen – das gilt für alle. Radfahrer haben keine Vorfahrt gegenüber Fußgängern, das stimmt. Aber: Gegenseitige Rücksichtnahme funktioniert nicht einseitig. Auch Fußgänger dürfen den Weg nicht blockieren, sondern müssen anderen Platz machen – das sagt §1 StVO klar.

    Das Fahrradklingeln ist kein Angriff, sondern ein Signal. Es ersetzt keine Sirene – aber es warnt freundlich vor. Und ja: Wer anderen den Raum komplett abspricht, verwechselt Recht mit Rechthaberei.

    • Sie wollen die Regeln auf gemeinsame Wege für Fußgänger und geduldete Radfahrer einfach nicht aktzeptieren.
      Klingeln ist kein Freifahrtsschein und hebt weder die STVO noch die Abbremspflicht oder die Haltepflicht für Radfahrer auf wenn es eng wird.

      Eine spazieren gehende Fußgängergruppe oder einzelne Fußgänger sind auf solchen Wegen keine „Blockade“. Zumal wenn der Radfahrer absteigen und langsam vorbei gehen kann. Oder hinter einer Fußgängergruppe hinterher gehen kann bis der Gegenverkehr auf den teilweise nur 1,80 breiten Wegen vorbei ist. (Macht in der Realität kaum ein Radfahrer)

      Blockade wäre es, wenn der Fußgänger sich immer wieder vor das Fahrrad stellen würde, was in Regel wirklich selten vorkommt. (Auch in dem Fall macht sich ein Radfahrer natürlich strafbar, wenn er einen Fußgänger trotzdem anfährt oder überfährt)

      Fußgänger können auch jederzeit mitten auf solche Wege anhalten und sich unterhalten.
      Sie müssen nicht ständig Platz machen damit Radfahrer mit bis zu 40 km/h wenige cm an ihnen vorbeirasen. (Was die Realität ist)
      Fußgänger müssen auf solchen Wegen entsprechend der STVO auch nicht darauf achten, ob sie links, rechts oder auf der Mitte des Weges gehen.
      In der Regel werden Fußgänger von Radfahrer hart angegangen wenn sie die linke Seite in Gehrichtung benutzen.

      • Wie wie wohltuend: Endlich mal jemand, der die StVO nicht nur liest, sondern gleich als moralisches Schwert schwingt – natürlich nur in eine Richtung.

        Radfahrer sind laut „Schmunzler“ „geduldet“, sollen am besten schieben, warten, lächeln, und sich entschuldigen, dass sie überhaupt existieren. Und Fußgänger dürfen laut „Schmunzlers“ Logik stehen bleiben, plaudern, flanieren, sich querstellen – und wenn’s sein muss, den Weg gleich zum Wohnzimmer erklären.

        Klingeln ist also keine Vorfahrt – richtig. Aber stures Stehenbleiben ist auch kein Grundrecht auf Wegblockade. Der gemeinsame Weg heißt so, weil man ihn teilt – nicht, weil man ihn besetzt.

  6. Sehr geehrter Herr Schmunzler
    Das eigentliche Problem: Radfahrer klingeln zu wenig

    Immer wieder wird behauptet, Radfahrer würden auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen an der Ruhr pausenlos klingeln und so Spaziergänger stören. Doch wer genauer hinsieht, erkennt ein ganz anderes Bild: Das eigentliche Problem ist nicht zu viel, sondern zu wenig Klingeln.

    Viele Radfahrer verzichten ganz auf ein akustisches Signal, selbst wenn sie mit höherer Geschwindigkeit an Fußgängern vorbeifahren. Statt rechtzeitig auf sich aufmerksam zu machen, nähern sie sich lautlos von hinten. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen – besonders, wenn Kinder, Hunde oder Gruppen unterwegs sind. Ein kurzer Klingelhinweis würde hier Missverständnisse vermeiden und allen mehr Sicherheit geben.

    Die Straßenverkehrsordnung sieht das Klingeln ausdrücklich als zulässiges und sinnvolles Warnsignal vor, um Unfälle zu verhindern (§ 16 StVO). Wer darauf verzichtet, riskiert, dass Fußgänger im letzten Moment erschreckt oder sogar gestreift werden. Freundliches Klingeln ist kein Zeichen von Ungeduld, sondern von Rücksichtnahme.

    Das Bild vom „dauernd klingelnden Radfahrer“ ist daher eine Ausnahme. Die Realität ist: Es wird zu selten geklingelt – und das bringt sowohl Fußgänger als auch Radfahrer unnötig in Gefahr. Mehr Kommunikation auf dem Weg würde allen helfen, entspannter und sicherer unterwegs zu sein.

  7. Zum wiederholten Mal:
    Klingeln setzt nicht die STVO außer Kraft und erzeugt auch keinerlei juristisches Vorfahrtsrecht gegenüber Fußgänger.
    Grundsätzlich ist auf solche Wege bei Unfällen mit Fußgänger immer grundsätzlich der Radfahrer als gefährlicherer Verkehrsteilnehmer schuld.
    Man hupt auch nicht mit dem Auto „freundlich“ vorfahrtsberechtigte Radfahrer an, damit sie trotzdem Platz machen.
    Es geht einfach nicht in die Köpfe der meisten Radfahrer rein, das sie an belebten sonnigen Tagen, wenn schön gelegene Wege stark frequentiert werden, bedauerlicherweise auch mal öfters abbremsen oder stoppen bzw. absteigen müssen. So wie das je nach Verkehrslage auch andere Verkehrsteilnehmer ständig machen müssen.

  8. Schmunzler sieht im Fahrradklingeln offenbar eine Art akustisches Kriegsverbrechen und verwechselt Rücksichtnahme mit Radfahrverbot. In seiner Welt sind Radfahrer grundsätzlich schuldig, Fußgänger grundsätzlich heilig und die StVO ein sakrales Dokument, das man wahlweise zur Bibel oder zur Waffe erhebt. Dass Verkehrsregeln für alle gelten – auch für Prinzipienreiter– passt da wohl leider nicht ins Weltbild.

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