Aggressor beschimpft Polizisten bei Kontrolle als Na*zi, unterstellt Willkür und greift an

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Der Dortmunder Hauptbahnhof. / Foto Rinke

Eskalation nach Polizistenbeleidigung am Mittwoch, 23. Juli, im Dortmunder Hauptbahnhof:

Gegen 08:40 Uhr führte eine Bundespolizeistreife im Hauptbahnhof eine Personenkontrolle durch. Dabei ging ein Deutscher an ihnen vorbei und beschuldigte sie, dass die Kontrolle des anderen Mannes lediglich aufgrund dessen Aussehens erfolgte.

Er warf den Beamten also „Racial Profiling“ vor.

Ein Beamter reagierte auf den Vorwurf und wollte das Gespräch mit dem Deutschen suchen. Dieser reagierte jedoch nicht und beleidigte den Beamten anschließend als „Nazi“.

Aufgrund dieser Beleidigung kontrollierten die Bundespolizisten nun auch den Dortmunder. „Dieser war von Beginn an unkooperativ und verweigerte die Angaben seiner Personalien“, berichtet ein Polizeisprecher.

„Die Uniformierten gaben ihm zu verstehen, dass die Identitätsfeststellung notfalls in der Bundespolizeiwache durchgeführt werden müsse und die Mitnahme dorthin notfalls auch unter körperlichem Zwang erfolgen werde.“

Der 40-Jährige ignorierte die Beamten weiterhin. Daraufhin griffen diese die Arme des Mannes, um ihn mit in die Dienststelle zu nehmen. Er leistete umgehend Widerstand und riss die Arme aus dem Griff der Polizisten.

Diese brachten ihn aufgrund des aggressiven Verhaltens zu Boden, fesselten ihn und verfrachteten ihn in die Bundespolizeiwache. Dort durchsuchten sie ihn nach Identitätspapieren. Dabei setzte der Aggressor zum Kopfstoß gegen einen Uniformierten an, beleidigte er die Polizisten während der gesamten Maßnahmen und unterstellte ihnen Willkür.

Die Beamten fanden schließlich seinen Personalausweis. Nach erfolgter Belehrung machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen die Einsatzkräfte den 40-Jährigen und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung sowie – wegen des Vorwurfs des Racial Profiling – Verleumdung ein.

Quelle Bundespolizei Dortmund

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