Benachteiligung kleiner Parteien: Gericht kippt neues Kommunalwahlrecht – FDP Kreis Unna: „Niederlage fürs schwarz-rot-grüne Machtkartell“

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Bildquelle: Pixabay

Niederlage für CDU, SPD und Grüne in NRW: Das Wahlrecht für Städte und Gemeinden entspricht nicht den Vorgaben der Landesverfassung und des Grundgesetzes. Kleinere Parteien werden bei der Sitzverteilung benachteiligt.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in Münster hat heute (21. 5.) das neue Kommunalwahlgesetz des Landes für verfassungswidrig erklärt (Urt. v. 20.05.2025, Az. VerfGH 114/24).

Das Gesetz, das im vergangenen Jahr von CDU, SPD und Grünen verabschiedet wurde, verstoße gegen das Prinzip der Chancengleichheit, so der VerfGH. 

Die Klage der Freien Demokraten gegen das neue Kommunalwahlrecht war damit erfolgreich, freut sich die FDP im Kreis Unna.

„Das sogenannte „Rock-Verfahren“ benachteilige systematisch kleinere Parteien und verstößt damit gegen das Recht auf Chancengleichheit und die Gleichheit der Wahl.“

Für die Freien Demokraten ist das Urteil ein klarer Erfolg für den Rechtsstaat und die Demokratie. Auch im Kreis Unna hätte das neue Kommunalwahlgesetz von CDU, SPD und Grünen den Wählerwillen bei der Zusammensitzung der Stadträte/ des Kreistags verzerrt.

Dazu erklärt Andreas Wette, FDP-Landratskandidat für den Kreis Unna:

„Das Urteil ist ein klares Stoppsignal für parteitaktische Manipulation am Wahlrecht. CDU, SPD und Grüne haben versucht, sich mit einer verfassungswidrigen Neuregelung der Sitzverteilung im Kommunalwahlrecht Vorteile zu verschaffen – auf Kosten der Wählerinnen und Wähler. Das schwarz-rot-grüne Machtkartell ist gestoppt worden.“

Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Reform zu einer systematischen Verzerrung der Erfolgswertgleichheit geführt hat – und damit gegen die Verfassung verstößt. Das ist ein herber Rückschlag für die Regierungsparteien, aber ein Sieg für die kommunale Demokratie und die Integrität unseres Wahlsystems.

Ein Wahlrecht muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es darf niemals nach parteipolitischen Interessen zurechtgebogen werden. Wir Freie Demokraten haben von Anfang an deutlich gemacht: Wir stehen für faire Wahlen, gleichen Erfolgswert und eine starke kommunale Demokratie – im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.“

Die FDP werde sich auch weiterhin mit Nachdruck für ein verfassungskonformes, transparentes und gerechtes Wahlrecht einsetzen.

PM FDP Kreis Unna

1 KOMMENTAR

  1. Es war wohl der Versuch, einer kompletten Zersplitterung der kommunalen Parlamente entgegen zu wirken. Gescheitert! Die FDP freut es! Mit 3 Prozent wäre man sonst aus so manchem Rat geflogen.

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