Führerschein- und Zulassungsstelle stellt komplett auf bargeldloses Zahlen um – Kassenautomat wird versteigert

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Der Kassenautomat hat zeitnah ausgedient. Quelle Kreis Unna

Kassenautomat wird versteigert – Bezahlen nur noch bargeldlos:

Die Führerschein- und Zulassungsstelle des Kreises Unna stellt ihr Bezahlungssystem am Standort Unna (ACHTUNG, die erste Meldung „Unna und Lünen“ hat der Kreis korrigiert!) ab 8. Mai vollständig auf bargeldlose Bezahlung um.

Die bargeldlosen Zahlungen können mit EC- oder Kreditkarte erfolgen. Kontaktloses Zahlen mit Smartphone oder Smartwatch ist ebenfalls möglich.

„Mit der Einführung ausschließlich bargeldloser Zahlungsmethoden können wir den Aufwand bei den Zahlungsvorgängen erheblich reduzieren“, so Silke Neubert, Leiterin der Zulassungsstelle.

„So bleibt mehr Zeit für die Bearbeitung der Anliegen sowie Betreuung der Kundinnen und Kunden.“

Zudem zeichne sich ab, dass immer mehr Kundinnen und Kunden die bargeldlose Zahlung bevorzugen, da sie schneller und bequemer sei. Durch die beabsichtige Umstellung trägt der Kreis somit auch den geänderten Zahlungsgewohnheiten Rechnung.

Im Zuge der Umstellung wird der Kassenautomat in der Zulassungsstelle Unna abgeschafft. Er wird zum letzten Mal am Mittwoch, 7. Mai im Einsatz sein.

Ab dem 8. Mai steht er nicht mehr zur Verfügung und die Zahlung ist nur noch bargeldlos möglich. Wer mag, kann ihn im Anschluss ersteigern. Er wird zeitnah nach Abschaltung im Portal www.Zoll-auktion.de zu finden sein.

Der Kreis betont: „Viele Vorgänge der Zulassungsstelle sind auch komplett von zu Hause aus zu erledigen. Etwa die Kfz-Zulassung oder die Abmeldung von Fahrzeugen.“

Wie z.B. die Zulassung online Schritt für Schritt funktioniert, zeigt der Kreis in einem Erklärvideo auf YouTube unter www.youtube.com/@kreis_un. PK | PKU

PM Kreis Unna

2 KOMMENTARE

  1. Ein weiterer massiver Verfall des Kundenservice der Behörden in Unna.

    Es ist schon dreist. Die Dienstleistungen, der Kundenkontakt und die Zeit für die Kunden werden immer mehr eingeschränkt mit der Begründung,
    das man dadurch „mehr Zeit für die Kunden“ hat :-).

    Bargeld ist das beliebteste Zahlungsmittel in Deutschland:
    Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG) § 4 verpflichtet Kommunen elektronische Bezahlmöglichkeiten ! zusätzlich ! anzubieten und nicht als einzige Möglichkeit.

    Die Verweigerung des gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld ist bürgerfeindlich und verfassungsrechtlich sehr bedenklich:

    Bundestag, Recht auf Barzahlung gegenüber Öffentliche Stellen:

    https://www.bundestag.de/resource/blob/1015454/a71df6c12771634d9b631e30077d0594/WD-4-056-24-EU-6-033-24-pdf.pdf

    VDZ, Verwaltung der Zukunft:

    https://www.vdz.org/die-gesellschaftliche-bedeutung-des-bargeldes-ist-alternativlos

    https://www.vdz.org/politik-strategie-governance/bargeldabschaffung-aus-oekonomischer-und-technischer-sicht-deutschland

    Über ein halbes Jahrhundert lang konnte man einfach zum Straßenverkehrsamt hingehen und nach ein paar Stunden konnte man sein neu angemeldetes Auto direkt nutzen wenn man zum Beispiel damit dringend zur Arbeit muß. Heute muß man stattdessen über zwei Wochen online auf einen Termin warten bis man das Auto nutzen kann.
    Das wird den Kunden dann tatsächlich ernsthaft als verbesserter, moderner digitaler Kundenservice verkauft :-).

    Die Leiterin der Zulassungsstelle, Frau Silke Neubert, sollte sich für ihre Arbeit schämen und aus dem Amt auf Steuerzahlerkosten entfernt werden. Sie ist von den Bürgern für die Bürger eingestellt worden und nicht gegen sie.

    Die bürgerfeindlichen Behörden in Unna arbeiten klar schrittweise Stück für Stück darauf hin, das sie am besten den Bürger gar nicht mehr direkt zu Gesicht bekommen und ihre Dienstleistung nur noch virtuell und digital überwacht datenschutzrechtlich bedenklich in Anspruch genommen werden können.

    Als wirkliches Negativbeispiel für die zukünftige kundenentfernte Entwicklung von öffentlichen Dienstleistungen gilt inzwischen das Gesundheitsamt Unna:
    Füher konnte man dort vor Ort mit Direktbezahlung die verpflichtende Hygienebelehrung in Gruppen effizient in wenigen Minuten durchführen, wenn man in der Gastronomie, Krankenhäuser oder Kitas arbeiten möchte welche dringend Mitarbeiter bzw. Aushilfen benötigen.
    Heute geht das nur noch über Barrieren mit der zwangsweisen zusätzlichen Nutzung und Beteiligung eines Smartphoneanbieters, eines ausländischen Betriebssystemanbieters wie Google oder Apple, eines Anbieters für den Internetzugang, eines Zahlungsdienstleister wie Paypal und einem externen Videoappanbieter. Entgegen dem Rat der Datenschutzexperten muß man vorab seinen Personalausweis im Internet vorzeigen.
    Das gilt auch für minderjährige Schüler, die dort ein Schülerpraktikum machen wollen oder minderjährige Auszubildende. Ebenfalls für Mitbürger, die gar nicht online sind oder sein wollen.

    In der privatwirtschaftlichen IT Branche gelten kommunale IT Dienstleistungen des Öffentlichen Dienstes als schlecht organisiert, unprofessionell und datenschutzrechtlich bedenklich. Dutzende Kommunen in NRW sind schon einmal gehackt worden und konnten monatelang wesentliche Dienstleistungen nicht anbieten. Zum Beispiel konnten Mitarbeiter in Berufen, welche ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen, monatelang nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend überprüft werden und hätten vom Gesetz her nicht arbeiten dürfen.

    Auch Mitbürger, die gerne möglichst viel ihres Lebens online stellen, sollten darauf bestehen, das ihnen Dienstleistungen der Kommunen auch weiterhin zusätzlich alternativ analog zur Verfügung gestellt werden !!!

  2. Der Kassenautomat entlastet doch bereits das Personal, damit es sich mehr um die Kunden kümmern kann. Diesen nun ohne stichhaltige Begründung abzuschaffen, finde ich nicht in Ordnung, denn Bargeld ist und bleibt ein offizielles Zahlungsmittel, bei dem keine Gebühren an Zahlungsabwickler anfallen. Hier wäre mal interessant, ob die Nutzung des Kassenautomats in den letzten 5 Jahren tatsächlich rückläufig ist, um eine Abschaffung zu rechtfertigen.

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