
Bis zum 1. Mai galt die AfD nur in Teilen als gesichert rechtsextrem. Das hat sich jetzt geändert.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.
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