Ein weiterer Kriminalitätsschwerpunkt in Dortmund bekommt eine Videoüberwachung. Das teilt die Polizei Dortmund mit.
Sie erläutert:
„Seit dem Jahr 2016 setzt die Polizei Dortmund immer wieder das Instrument der Videobeobachtung ein.
Mit den Standorten Brückstraße, Mallinckrodtstraße und Dietrich-Keuning-Park hat die Polizei derzeit drei aktive Beobachtungen laufen. Ein vierter Standort wird schon bald mit dem Dortmunder Hauptbahnhof hinzukommen.
„Die Videobeobachtung stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen unseres Sicherheitskonzeptes dar. Wir nutzen das Instrument konsequent, um zusammen mit gesteigerter Präsenz und Kontrollmaßnahmen in der City, gebündelte Ermittlungen und dem seit Mai bestehenden Messerkonzept die steigende Straßenkriminalität zurückzudrängen.
Das erfordert ein konsequentes Ausschöpfen sämtlicher polizeilicher Maßnahmen und das machen wir hiermit!“,
mit diesen Worten ordnet Polizeipräsident Gregor Lange die Videobeobachtung am Dortmunder Hauptbahnhof an.
Ermittlungen nach begangenen Straftaten an den Standorten mit bereits fest installierten Kameras konnten in der Vergangenheit immer wieder auch dank Videobeobachtung erfolgreich abgeschlossen werden.
„Wir setzen mit täglichen Schwerpunkteinsätzen empfindliche Stiche gegen die Kriminalität in der Innenstadt und auch am Bahnhofsvorplatz.
Nach den guten Erfahrungen an den anderen Standorten, sehe ich auch hier die Notwendigkeit unsere Maßnahmen im direkten Umfeld des Hauptbahnhofs mit der Videobeobachtung zu verstärken“, so Lange.
Bereits Ende 2024 gab er den Auftrag, die rechtliche Prüfung einer Videobeobachtung nach § 15a PolG NRW den südlichen Bereich des Hauptbahnhofs vorzunehmen.
Demnach kann die Polizei zur Verhütung von Straftaten durch offene, für jedermann einsehbare Videobeobachtung Daten in Form von Videobildern erheben.
Die Anordnung durch den Polizeipräsidenten ist an klare grundsätzliche Voraussetzungen geknüpft.
An diesen Orten müssen in der Vergangenheit wiederholt Straftaten begangen worden sein, und die Strukturen vor Ort müssen die Begehung von Straftaten begünstigen. Sie müssen sich von anderen vergleichbaren Orten deutlich unterscheiden.
Entscheidend ist die Prognose, dass dort auch in Zukunft Straftaten begangen werden oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden.
Ebenfalls in die Prognose bei stationären Kameras gehört die Annahme, dass bei Abbau der Kameras die Straftaten wieder steigen. Außerdem muss ein schnelles polizeiliches Einschreiten möglich sein, wenn Straftaten durch geschulte Polizeibeamte beobachtet werden.
Diese Anforderungen liegen nach der Bewertung des Polizeipräsdienten für den Bereich des südlich Hauptbahnhofsvorplatz vor.
Die Verhältnismäßgikeit dieser Maßnahme wird fortlaufend geprüft, um die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Bis zur Fertigstellung der fest installierten Kameratechnik, die die Bereiche des Bahnhofsvorplatzes, des Platzes der deutschen Einheit, der Katharinentreppe/ -straße, des Max-von-der-Grün-Platzes umfassen wird, plant die Polizei Dortmund zeitnah den mobilen Video-Container zur Beobachtung im südlichen Bereich des Bahnhofs aufzustellen.
Die Polizei wird vor Inbetriebnahme der fest installierten Kameras über weitere Details wie den genauen Standort der Kameras informieren.
Quelle Polizei Dortmund