Ärger in Unna-Süd über 8 Meter langen Sonderparkplatz: „Rechtswidrige Überlassung öffentlichen Parkraums“ geargwöhnt

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Ein 8 Meter langer Sonderparkplatz wird, so kritisiert Anwohner Klaus Göldner, offenbar auf Steuerzahlerkosten zweckentfremdet. (Foto Privat)

„Rechtswidrige  Überlassung öffentlichen Parkraums an einen gewerblichen Pflegeanbieter; unzulässige Vergabe eines „persönlichen“ Behindertenparkplatzes auf der Rembrandtstraße in Unna“:

Darüber ärgert sich Ratspolitiker Klaus Göldner (FLU). Er schickte uns Anfang vergangener Woche eine umfangreiche Beschwerde in Wort und Bildern mit der Bitte um Veröffentlichung, „da persönlicher Schriftverkehr und Ansprachen nicht zu Erfolg geführt haben“.

Antwort auf unsere Anfrage bei der Stadtpressestelle bekamen wir erst heute: „Da es sich hier um ein schwebendes Verfahren handelt, können wir dazu keine Aussagen machen.“

Um folgendes schwebendes Verfahren geht es:

„Parkraum in unserer Stadt ist knapp und wertvoll“, schreibt Klaus Göldner. „Das gilt insbesondere auch für Parkraum, der Menschen mit Behinderungen zur Verfügung steht.

Die von Verwaltung und Teilen der Unnaer Politik ausgerufene und sukessiv umgesetzte „Verkehrswende“ sorgt für weitere Verknappung der Parkplätze im Innenstadtbereich.

Bereits im September des vergangenen Jahres wurde auf der Rembrandtstraße, etwa in Höhe der Königsberger und Gerichtsstraße, ein dort befindlicher Parkstreifen baulich umgerüstet.

Drei dortige Parkplätze wurden auf zwei Stellmöglichkeiten reduziert, wobei ein Parkplatz mit der stattlichen Länge von 8 Metern angelegt wurde. Dieser überlange Parkplatz wurde mit dem Zusatzzeichen 1120 der Straßenverkehrsordnung  ausgeschildert.

 Diese äußerst seltene Sonderregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt im § 45 Abs. 1b Nr. 2, die persönliche Zuweisung eines Parkplatzes für einen Menschen mit außergewöhnlichen Behinderungen, wie zum Beispiel Blindheit und/oder das Fehlen von Gliedmaßen.

Ein solcher Parkplatz wird auf Antrag und Nachweis von der Stadt eingerichtet, entsprechend ausgeschildert und ausschließlich der beantragenden Person persönlich zue Nutzung überlassen.

Sämtliche Kosten für Einrichtung, Beschilderung und Instandhaltung trägt der Steuerzahler. 

Seit Einrichtung dieses Parkplatzes wird dieser ausschließlich und durchgängig mit einem Kleinbus belegt, dessen Kennzeichen auf die Haltereigenschaft einer in der Nähe befindlichen Pflegeeinrichtung schließen lässt.

Das Fahrzeug mit blickdichten Seitenscheiben und vermutlich 9 Sitzplätzen wird nur äußerst selten bewegt. In diesen Fällen treten verschiedene, nicht behinderte Personen als Fahrer auf.

Meist immobil ist dieses große Automobil nach Beobachtung der Nachbarschaft in der Rembrandtstraße. (Foto Privat)

Diese Beobachtungen, die im gesamten Wohnumfeld für zunehmenmdes Unverständnis sorgen, sind ein sicheres Indiz dafür, dass die oben genannten Vorschriften nicht eingehalten worden sind. Die Sonderregelung der StVO scheint hier offensichtlich zugunsten eines gewerblichen Betriebes missbraucht zu werden, der den Parkplatz als Bereitstellungsort für ein Firmenfahrzeug nutzt.

Selbst wenn der Kleinbus zum Transport von Menschen mit Behinderungen genutzt werden sollte, könnte er problemlos auf einem anderen Parkplatz bereit gehalten werden.

Das Ordnungsamt, deren Leiterin und der zuständige Beigeordnete wurden von mir mehrfach schriftlich und mündlich auf diesen Sachverhalt hingewiesen. In der einzigen schriftlichen Antwort des Amtes wird jedoch erklärt, es habe alles seine Richtigkeit.

Da es aber offensichtlich ist, daß die Sonderregelungen der StVO hier missbraucht werden, stellt sich die Frage, welche Beweggründe tatsächlich zur Untätigkeit in dieser Sache führen. 

Mit freundlichen Grüßen: Klaus Göldner“

4 KOMMENTARE

  1. Na ja, wenn jetzt die wenigen Innenstadtparkplätze auf diese Weise verhökert werden, ist das nicht in Ordnung. Auch sonst habe ich den Eindruck, dass die Pflegedienste so ziemlich alles dürfen. Ich habe sie schon mehrfach durch die Fußgängerzone fahren sehen und zu schnell fahren sie fast immer. Ok, die Arbeit ist wichtig, aber Sonderrechte haben sie noch nicht und die Regeln sind einzuhalten. Sonst kommen demnächst auch private Krankentransporte und Taxifahrer mit Sonderwünschen.

  2. Habe lange ohne Erfolg versucht, einen solchen Parkplatz zu bekommen. Komischerweise ist man bei „normalen“ Bürgern nicht so großzügig, wenn es um die Genehmigung geht. Habe auch nicht soviel Geld wie die Pflegedienstmogule.

  3. Von der Stadt keine Stellungnahme?! Schwebendes Verfahren?! Welches Verfahren denn? Ich habe lediglich vor Monaten dem Ordnungsamt wegen dieses Sonderparkplatzes schriftlich einige Fragen gestellt und eine unbefriedigende Antwort darauf bekommen. Seitdem hat sich nichts getan. Schon komisch, dass sich die Verwaltung auf Nachfrage der Presse nicht äußern will.
    Vielleicht äußert man sich auf Anfrage der Kommunalaufsicht, der ich den Vorgang am heutigen Tage zugeleitet habe.

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