Das Wahlamt der Kreisstadt Unna weist darauf hin, dass die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl grundsätzlich nur noch bis Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr möglich ist.
Falls beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind oder verloren wurden, so können bis zum 22. Februar um 12 Uhr neue Briefwahlunterlagen beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können noch bis zum Wahltag, 23. Februar, um 15 Uhr Wahlscheine erteilt werden.
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind am Wahlwochenende wie folgt:
Freitag, 21. Februar: 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr
Samstag, 22. Februar: 8 bis 12 Uhr
Sonntag, 23. Februar: 8 bis 18 Uhr
Die roten Wahlbriefe für die Bundestagswahl müssen spätestens am 23. Februar um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Seitens der Post wird empfohlen, die Wahlbriefe spätestens drei Tage vor dem Wahltermin in den Briefkasten zu werfen oder in einer Postfiliale abzugeben. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Wahlbriefe noch am Wahlsonntag in den Hausbriefkasten am Rathaus zu werfen. Dieser wird noch um 18 Uhr vom Team des Wahlamtes geleert.
In einigen Gebieten kommt es zu Änderungen der Wahlbezirksgrenzen. Besonders betroffen sind die Stimmbezirke 9022 und 9021 in Massen sowie einzelne Adressen in Königsborn und Unna-Mitte.
Zudem wurden in den Stimmbezirken 9161 und 9172 in Königsborn die Wahllokale getauscht.
Eine wesentliche Änderung betrifft den Stimmbezirk 9011 in Massen: Das Wahllokal befindet sich nun nicht mehr in der Hochschule, sondern im ehemaligen Kindergarten, dem jetzigen Aktivitätenhaus der Erstaufnahmeeinrichtung, Lippestraße 22.
„Es wird dringend darauf hingewiesen, das auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal zu beachten.“
Für weitere Informationen steht das Wahlamt telefonisch unter Tel. (02303) 103-3350 oder per E-Mail an wahlamt@stadt-unna.de zur Verfügung.
Pressemitteilung Stadt Unna