„Tauschen Sie jetzt Ihren Führerschein um!“ – Gerne, doch wie ohne Termin?

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Führerschein - Symbolbild, Quelle RB

„Da soll man seinen Führerschein tauschen und bekommt keine Termine im Kreishaus.“

Eine Leserin aus Unna teilt uns ihren Ärger über die Kreisverwaltung mit.

Bekanntlich müssen Führerscheininhaber in der EU diese innerhalb einer bestimmten Frist umtauschen. Die Pflicht regelt die EU-Richtlinie 2006/126/EG, damit die Führerscheine in der gesamten Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher werden.

Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen – es erfolgt nach einem zeitlichen Stufenplan.

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierbei gelten je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr verschiedene Umtauschfristen.

Eine Ausnahme gilt für alle, die vor 1953 geboren wurden: Für diese endet die Umtauschfrist erst am 19. 1. 2033.

Die unterschiedlichen Fristen sollten eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermeiden. Zumindest im Kreis Unna klappt es aber offenbar trotzdem nicht.

Über die Online-Terminvereinbarung der Kreisverwaltung sind momentan weder im Kreishaus Unna noch in der Nebenstelle Lünen Termine für einen Führerscheinumtausch frei. Im Kalender sind sämtliche Tage bis einschließlich zum 9. Februar durchgestrichen. Es erfolgt die Aufforderung: „Bitte probieren Sie es in den kommenden Tagen erneut.“

Die umtauschwillige Leserin aus Unna probiert es inzwischen tagelang. Kein Erfolg.

Allerdings sind für säumige Umtauschler keine schwerwiegenden Konsequenzen vorgesehen. Wer den Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einem Bußgeld aber auch ganz absehen, informiert die Verbraucherzentrale NRW.

Hier der Stand vom heutigen Sonntag, 26. Januar 2025.

Die Umtausch des Pkw- bzw. Motorradführerscheins erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Der Kreis Unna verlangt folgende Unterlagen:

  • Identitätsnachweis
  • Aktueller Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild
  • Ggf. Karteikartenabschrift: Ist der „alte Papierführerschein“ nicht im Kreis Unna ausgestellt worden, müssen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde anfordern. Diese kann per Mail (fuehrerscheine@kreis-unna.de) oder per Fax (0 23 03 / 27 27 96) direkt an den Kreis Unna übersendet werden.

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für ein biometrisches Passfoto.

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