Radel- und E-Scooter-Verbot in Unnas Fußgängerzone: 10 Knöllchen für Zweiradfahrer, Anzeige für Pkw-Fahrer

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Schwerpunktkontrolle Unnaer Innenstadt am 22. 1. 2025. - Foto KPB Unna

Seit wenigen Wochen herrscht komplettes Fahrverbot für Radler und E-Scooter-Fahrer in der Unnaer Fußgängerzone, nicht mehr wie zuvor nur tagsüber zwischen 9 und 19 Uhr, sondern rund um die Uhr. Wir berichteten ausführlich.

Am Mittwoch (22.01.2025) führten die Kreispolizeibehörde Unna und die Stadt eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle in der Innenstadt durch.

Zwischen 10.00 und 12.00 Uhr am Vormittag sowie von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr am Nachmittag waren mehrere Polizisten sowie Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt in der Fußgängerzone unterwegs und beoabachteten das Zweiradaufkommen. Denn, so betont die Polizei:

„Die neuen Regelungen, die das Fahrverbot für Radfahrer und E-Scooter-Nutzer seit dem 13. Januar 2025 zeitlich entfristen, bewegen die Polizei und die Stadt Unna.“

Allerdings fanden die Kontrollen in einer Zeit statt, in der das Rad- und E-Scooter-Fahren schon vor Verhängen „der neuen Regelungen“ verboten war. Vor diesem Totalverbot (auch nachts) wurde oft kritisiert, dass das Tagsüberverbot so gut wie nie kontrolliert werde.

Damit soll jetzt Schluss sein, verkünden Stadt und Polizei.

„Insgesamt wurden bei der Schwerpunktkontrolle 10 Verwarngelder verhängt: 9 mal wurde mit dem Fahrrad die Innenstadt befahren, 1 mal mit einem E-Scooter. Das Ordnungsamt der Stadt Unna schrieb eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, weil ein Pkw durch die Fußgängerzone fuhr.

Die gesamte Maßnahme an diesem Tag sei bei den Bürgern auf reges Interesse gestoßen, „es kam zu zahlreichen Bürgergesprächen.“

Wie Polizei und auch die Stadt Unna mitteilen, sei zukünftig jederzeit mit weiteren Kontrollen im Bereich der Innenstadt zu rechnen.

PM Polizei Unna

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