Teilsperrung des Dortmunder Hauptbahnhofs: Vergessener Koffer könnte für Reisenden teuer werden

0
56
Der Dortmunder Hauptbahnhof. / Foto Rinke

Ein herrenloses Gepäckstück sorgte am gestrigen Dienstagnachmittag (21. Januar) für eine temporäre Sperrung eines Teils des Hauptbahnhofs Dortmund.

Gegen 16:40 Uhr informierte ein Bahnmitarbeiter die Bundespolizei über das verdächtige Gepäckstück im RE32. Der Zug stand bereits am Bahnsteig zu Gleis 26.

Die herbeigeeilten Bundespolizisten erspähten einen grauen Koffer in der Gepäckablage über einer Sitzgruppe. Kein Besitzer weit und breit. Auch der Koffer selbst verriet nichts über seinen Besitzer, es gab weder ein Namensschild noch sonstige Hinweise.

Die Einsatzkräfte räumten daher den Regionalexpress sowie den Bahnsteig 26/31 und sperrten den Bahnsteig.

Da der Koffer nicht per se als unbedenklich eingestuft werden konnte, wurde der Entschärfungsdienst der Bundespolizei angefordert.

Die Spezialisten überprüften zunächst den geschlossenen Koffer sorgfältig mit ihrem technischen Equipment. Erst als feststand, dass von dem grauen Behältnis selbst keine Gefahr ausgeht, wurde der Koffer geöffnet.

„Er enthielt diverse Kleidungsstücke und Hygieneartikel“,

berichtet Polizeisprecherin Anne Rohde.

Währenddessen meldete sich der Eigentümer bei der DB und berichtete, dass er seinen Koffer im RE32 vergessen habe. Er nannte den Ablageort – tatsächlich hatte er das Gepäckstück in besagte Ablage oberhalb der Sitzgruppe verfrachtet und dort beim Aussteigen vergessen.

Auf der Bundespolizeiwache konnte der Reisende auch den genauen Inhalt des Koffers beschreiben. „Es wird nun geprüft, ob der Castrop-Rauxeler für die Kosten des Einsatzes belangt werden kann“, so Anne Rohde.

Die Sperrung des Bereiches wurde um 18:03 Uhr wieder aufgehoben. Es kam zu einer geringen Beeinträchtigung des Bahnverkehrs, da ein Zug ausfiel.

Die Bundespolizei sensibilisiert in diesem Zusammenhang, dass aufgefundene und zurückgelassene Gepäckstücke in den meisten Fällen polizeiliche Maßnahmen mit sich bringen. Je nach Beschaffenheit des Gegenstandes und der allgemeinen Sicherheitslage können das Absperren von Bahnsteigen, das Räumen von Zügen oder sogar eines ganzen Bahnhofes zur Folge haben. Um derartige Einschränkungen für den Bahnverkehr und dessen Nutzende möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten, werden Reisende gebeten, ihr Gepäck stets im Auge zu behalten. Sollten Bahnreisenden irgendwelche Gegenstände oder Situationen in Bahnhöfen merkwürdig und gefährlich erscheinen, bittet die Bundespolizei darum, sofort informiert zu werden. Die Bundespolizei trifft in der Folge gefahrenabwehrende Maßnahmen.

Quelle Bundespolizei Dortmund

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here