Verkürzte Fristen auch für Briefwahl: „Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Wahlbrief rechtzeitig eingeht“

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Wahllokal, Symbolbild RB

Für die auf den 23. Februar vorgezogene Bundestagswahl gelten verkürzte Fristen. Das hat das Bundesinnenministerium festgelegt. Kreiswahlleiter Mike-Sebastian Janke weist deshalb darauf hin, dass Kreiswahlvorschläge bis Montag, 20. Januar, 18 Uhr, einzureichen sind.

Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl im Wahlkreis 143 Unna I sind im Büro des Kreiswahlleiters, Kreishaus Unna, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna einzureichen. Es wird gebeten, für die Abgabe der Wahlvorschläge – sofern noch nicht geschehen – einen Termin mit dem Kreiswahlbüro unter der Telefonnummer 02303 27 20 10 oder per Mail an christian.krahl@kreis-unna.de zu vereinbaren. 

Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl im Wahlkreis 144 Hamm/Unna II (Hamm Lünen, Selm, Werne) sind beim Büro des Rates der Stadt Hamm, Sachgebiet Wahlen und Statistik, Lessingstraße 26, 59063 Hamm, einzureichen. 

Die Kreiswahlvorschläge sind schriftlich, das heißt persönlich und handschriftlich unterzeichnet und im Original einzureichen. Verspätet eingereichte Kreiswahlvorschläge sind nicht zulassungsfähig und werden vom Kreiswahlausschuss zurückgewiesen. 

Auch der weitere Zeitplan ist knapp bemessen: Über die Zulassung aller eingereichten Wahlvorschläge entscheiden die jeweils zuständigen Kreiswahlausschüsse am Freitag, 24. Januar.

An diesem Tag entscheiden auch die einzelnen Landeswahlausschüsse über die eingereichten Landeslisten.
Anschließend entscheiden die Landeswahlausschüsse am Donnerstag, 30. Januar, über etwaige Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen. Am gleichen Tag entscheidet der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse.

Erst nach den Beschwerdesitzungen ist klar, welche Bewerber und Parteien auf dem Stimmzettel stehen werden. Unmittelbar im Anschluss wird die Kreiswahlleitung die Freigabe zum Druck der Stimmzettel geben. Voraussichtlich in der 6. KW können die gedruckten Stimmzettel von den Kommunen abgeholt werden. 

Da die Stimmzettel aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen erst Anfang Februar vorliegen, können Briefwahlunterlagen auch erst ab diesem Zeitpunkt an die Wahlberechtigten versandt werden. Das bedeutet auch, dass die Briefwahl an Ort und Stelle ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt möglich sein wird. I

Insgesamt reduziert sich der Zeitraum für die Briefwahl bei der vorgezogenen Neuwahl auf ca. zwei Wochen.

Wer per Briefwahl wählen möchte, sollte also nicht zu lange warten, die Unterlagen zu beantragen.

Die Wählerinnen und Wähler sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht.

Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass er bis 18 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eintrifft. 

Wer die Möglichkeit dazu hat, kann seinen Wahlbrief auch persönlich bei seiner Gemeinde abgeben. Und wer die Unterlagen persönlich beim Wahlamt seiner Gemeinde abholt, kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben und den Wahlbrief gleich dort abgeben. PK | PKU

Pressemitteilung Kreis Unna

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