Kritik am Ablesemodus: „Wer lässt denn heutzutage noch Fremde in seinen Keller?“

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Stadtwerke Unna (Foto Rinke)

Aktuell lassen due Stadtwerke Unna wieder von einem beauftragten Fachunternehmen die Zählerstände für die Jahresabrechnungen ablesen. Eine Rundblick-Leserin sieht dieses Procedere kritisch. Sie schreibt:

„Hallihallo und guten Tag ,

Gestern war es wieder soweit, ein freundlicher, älterer Herr mit Ausweis um den Hals wollte in unseren Keller, um den Strom abzulesen.

Ich bin zwar schon was älter, aber bestimmt nicht gebrechlich – trotzdem musste er draußen bleiben , auch wenn er zunächst kein Verständnis dafür aufbrachte, dass wir selber ablesen…..

Wer, bitte, lässt heutzutage noch fremde Menschen in den Keller?

Zumal ja reichlich Betrüger wieder unterwegs sind …
Der Herr tat mir fast schon leid (ich glaube, die werden nach Ablesung bezahlt?), aber warum machen die Stadtwerke überhaupt noch solche Ablesungen?

Sie könnten ja auch einfach Karten rumschicken und bekannt geben, dass keine Ablesungen vor Ort mehr stattfinden?

Das würde den Betrügern ja ein bisschen den Boden unter den Füßen wegziehen?

Der Herr gestern war von den Stadtwerken Unna. Die Betrüger, von denen ich hörte, waren in Dortmund (Kirchhörde). Dort wurde ja letztens ein Senior von falschen Wasserwerkern ins Bad gesperrt und ausgeraubt.

Jetzt aktuell läuft da auch wieder ne Bande rum , die immer wieder fragt, wieviel Personen noch im Haus sind. Im Sauerland (Brilon) gehen auch Warnungen um.

Ich denke , diese Ablesezeit im November öffnet den bösen Buben (und Mädels) Tür und Tor.

Wie sehen Sie und die anderen Leser das?

Fragende Grüße und ein wunderschönes Wochenende!

  • Ellen W., Unna (Name und Kontaktdaten sind der Redaktion bekannt)

1 KOMMENTAR

  1. Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler, aber mir erschließt sich der Sinn dieses schrägen Vorschlages nicht.

    Wie sollen denn die Stadtwerke sonst die Richtigkeit der Zählerstandabgaben kontrollieren ???
    Wenn die Stadtwerke erst beim gesetzlich verpflichtenden Austausch feststellen, das die ganzen Jahre zu niedrige Angaben gemacht wurden, wird es aufwendig, im Nachhinein über die vielen Jahre hinweg Rückforderungen zu stellen.
    Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in dem Energieliefervertrag hat die Lerserbriefschreiberin sicherlich zugestimmt, dass der Lieferant für die Zählerablesung das Grundstück und die Wohnung/das Haus betreten darf.
    Bei einer Verweigerung ist auch erst einmal eine weitaus höhere Schätzung für das nächste Jahr möglich.

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