Dealend am Hauptbahnhof, unerlaubt in Dortmund und illegal im Land: Polizei erläutert Hintergründe

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Der Dortmunder Hauptbahnhof. / Foto RB

An einen aggressiven jungen Drogendealer gerieten Bundespolizisten am Freitagnachmittag, 26. Oktober, im Dortmunder Hauptbahnhof – bei seiner Kontrolle flog auf, dass er sich weder in Dortmund noch generell im Bundesgebiet aufhalten darf.

Die Hintergründe erläuterte Bundespolizeisprecherin Pia Leonhardt am Montagvormittag (28. Oktober) auf Nachfrage unserer Redaktion.

Zunächst zum aktuellenFall.

Gegen 14:45 Uhr überprüften Bundespolizisten am Nordausgang des Hauptbahnhofs den besagten 21-Jährigen.

Ein Ausweisdokument konnte der Afrikaner den Beamten nicht aushändigen. Während der Kontrolle verhielt er sich zunehmend aggressiv.

Da seine Identität nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, durchsuchten ihn die Uniformierten. Dabei fanden sie 18 Verschlusstütchen Marihuana sowie 113,50 Euro in „szenetypischer Stückelung“.

Gegenüber den Polizisten gab der junge Guineer zu, dass er mit Drogen handele.

Die Beamten brachten den Wohnungslosen zwecks Überprüfung des Aufenthaltsstatus zur Bundespolizeiwache.

Es stellte sich heraus, dass sich der 21-Jährige unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Zudem bestätigte das Ausländeramt Coesfeld, dass der Aufenthaltsort des jungen Mannes auf den Bezirk Münster beschränkt ist.

Wieso ein Aufenthaltsort beschränkt ist, wenn zugleich gar keine Aufenthaltserlaubnis besteht, erläuterte uns auf Nachfrage am Montag Pia Leonhardt, Sprecherin bei der Bundespolizei Dortmund:

Demnach war der letzte Aufenthaltsstatus des jungen Guineers eine Duldung gewesen. Diese, so Pia Leonhardt, war abgelaufen und vom zuständigen Ausländeramt Coesfeld nicht mehr verlängert worden.

Während seiner Duldung hatte der 21-Jährige eine Aufenthaltsbeschränkung für den Bezirk Münster bekommen. Diese blieb auch nach Ablaufen der Duldung formal weiter bestehen, da der Fall weiter bei der dortigen Behörde bearbeitet wird. Sie muss jetzt entsprechend die Rückführung einleiten.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und das Betäubungsmittelgesetz gegen den jungen Afrikaner ein. Das Weitere obliegt jetzt der Ausländerbehörde Coesfeld.

Quelle Bundespolizei Dortmund

4 KOMMENTARE

  1. Wenn denn der der junge Guineer sich unerlaubt in Deutschland aufhält, wieso bestätigt das Ausländeramt Coesfeld, dass der Aufenthaltsort des jungen Mannes auf den Bezirk Münster beschränkt ist.

    Wenn er hier nichts zu suchen hat dann auch nichts im Bezirk Münster.

    Gehe mal davon aus dass nach Einleitung des Ermittlungsverfahren der straffällige, unerlaubt sich im Bundesgebiet aufhaltende Guineer wieder normal des Weges gehen konnte statt Antritt in Abschiebehaft.

    Aber so ist das mittlerweile in diesem Land.

    Wie sagt doch in einem Interview der mehrfach, u.a wegen Vergewaltigung, abgeschobene afghanische Straftäter Khojazadeh:
    „Deutschland ist ein gutes Land, man kann da alles machen was man will.“

    Und bereitet seine erneute Einreise vor.

    • Abgelehnter Asylantrag und noch nicht erfolgte Abschiebung, nehmen wir an. Wir fragen aber morgen noch einmal bei der Bundespolizei nach.

  2. Mmmh, offenbar gehört der Bezirk Münster nicht mehr zum Bundesgebiet.

    Wenn er sich nicht hier aufhalten darf, gehört er in Abschiebehaft, schon weil er sich nicht legal ernähren könnte.

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