AfD-Verbotsverfahren: Unnas Grünen-Abgeordneter Sacher schließt sich Parlamentarier-Initiative im Bundestag an

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Abgerissenes AfD-Plakat / Archivbild RB

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Unna I, Buchhändler Michael Sacher aus Unna, gehört zu der Gruppe von Bundestagspolitikern, die die AfD zu einem Fall für das Verfassungsgericht machen wollen. Die AfD verfolge undemokratische Ziele.

Er habe sich, so teilt Sacher auf Instagram mit, nach „gründlichem Abwägen“ einer Initiative von Parlamentariern angeschlossen, die einen entsprechenden Antrag im Bundestag stellen wollen. Demnach soll der Bundestag ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten, in Zuge dessen die Verfassungswidrigkeit der AfD festgestellt wird.

Ratsherr und Vizebürgermeister Michael Sacher (Die Grünen Unna). / Foto: Die Grünen

Hinter dem Antrag stehen 37 Bundestagsabgeordnete von SPD, Union, Grünen und Linken. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.

Die Initiative der Gruppe von Hinterbänklern ist quer durch alle Parteien umstritten, vor allem deshalb, weil ein Scheitern die AfD noch stärken könne. Eine Mehrheit im Bundestag wird zunehmend unwahrscheinlicher.

 In dem Entwurf für den Antrag der Parlamentariergruppe heißt es, die AfD wende sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Die Würde des Menschen und das Diskriminierungsverbot würden durch die Partei, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder „unverhohlen in Frage gestellt“.

Die AfD ziele darauf, die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund, Behinderungen oder „nicht heteronormativer Sexualität“ sowie Angehörigen nationaler Minderheiten und Volksgruppen zu Gunsten einer „völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums“ zu beschränken oder zu beseitigen.

Die Verantwortung des Deutschen Bundestages für die freiheitliche Demokratie gebiete es daher, „die rechtliche Überprüfung der AfD durch das unabhängige Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen.“
 
Der Antrag stütze sich auf Erkenntnisse von Verfassungsschutzbehörden, Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Thüringen und Nordrhein-Westfalen sowie Recherchen verschiedener Medien. Laut OVG NRW werde etwa deutlich, dass nach Auffassung der AfD Deutsche mit Migrationshintergrund keine „vollwertigen Deutschen“ seien und zwischen Migranten und Deutschen ein „unüberwindlicher biologischer, abstammungsmäßiger Unterschied bestehe“. Die Demokratie und das parlamentarische System würden zudem abgelehnt und ein gewaltsamer Umsturz befürwortet.

In Teilen sei die Partei „der verlängerte Arm autoritärer ausländischer Regime“ und agiere gezielt in deren Auftrag gegen deutsche Interessen.

In der Politik und auch der Bevölkerung stößt das Vorhaben auf ein geteiltes Echo. Laut einem aktuellen ARD-DeutschlandTrend lehnen 46 Prozent der Befragten die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab, 42 Prozent halten es für „angemessen“.

Aus Sicht der AfD ist der Antrag zum Scheitern verurteilt und werde den Bundestag gar nicht erst passieren. Parteichefin Alice Weidel erklärte vorige Woche:

„Sie können nicht 20 Prozent der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland von der demokratischen Teilhabe ausschließen.“

6 KOMMENTARE

  1. „Die Initiative der Gruppe von Hinterbänklern“ sehr treffend ausgedrückt.

    Wenn denn die Gruppe bestehend aus den ewig gestrigen CDU Merkelanern, den linken SPDlern und den Refugees Welcome Grünen, die die AfD erst stark gemacht haben, nichts anderes als ein Verbot einfällt sollten sie ihr Mandat zurückgeben.

  2. Ausgerechnet die Parteien, die die meisten Grundgesetzänderungen initiiert haben und oft vom Bundesverfassungsgericht zurückgepfiffen werden mußten, wollen die Opposition verbieten.
    Naja. Hatten wir in Deutschland ja schonmal.

    • Das hohe deutsche Richter in unserer heutigen Demokratie eine historische Fußnote setzen, indem sie eine Regierung zur Machtergreifung verhelfen, indem die größte Opposition im Parlament nicht durch Wahlen, sondern durch ein Verbot ausgeschaltet wird, ist schwer vorstellbar.

      Trotzdem ist es gut, das der GRÜNEN Bundestagsabgeordnete Michael Sacher diesen Antrag einbringt, während seine Partei aufgrund der desolaten Politik in der Wählergunst weit zurückfällt.

      So wird klar und deutlich sein demokratisches Grundverständnis bloßgelegt !

      Schon jetzt zeichnet sich aufgrund der massiv einbrechenden Zustimmungswerte in der Bevölkerung ab, das bei den nächsten Wahlen eine Menge der GRÜNEN Bundestagsabgeordnete ihre lukrativen politischen Jobs verlieren werden. Vor allem Hinterbänkler und Nachrücker sind anscheind schon jetzt nervös, das nächste Jahr ihr Ausflug in die Bundespolitik ein jähes Ende findet. Der Gedanke, nach 4 Jahren in den hohen Sphären der Politik wieder in das kleinbürgerliche Berufsleben einer Kleinstadt zu landen, löst anscheinend bei manchen „nervöse“ Reaktionen aus.

      Den besonders hart fanatisierten Kern in der eigenen Wählerschaft kann man mit dem Antrag natürlich weiter aufhetzen und bei der Stange halten. Die Jugendorganisation der GRÜNEN wechselt gerade in einer kleinen Revolte in mehreren Bundesländern ihre Spitze durch noch radikalere Kräfte aus.
      Möglicherweise ist das auch ein zusätzlicher Grund für den Antrag.
      Für das Ansehen in der breiten Bevölkerung schaden sich Herr Sacher und die GRÜNEN allerdings mit dem Antrag nur selber.

      Umso mehr die GRÜNEN dem Machtverlust entgegenrasen, um so mehr wird ihre demokratische Maske fallen. Zumal der wesentliche Teil ihrer Politik auf Idiologie und Fanatismus aufbaut.

      Das hier ist nur der Anfang.

  3. nach „gründlichem Abwägen“ hat sich der grüne dazu entschlossen, die Opposition einfach gegen das Gesetz verbieten zu wollen. Kannste dir nicht ausdenken. Such dir einen Job!

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