Greta Thunberg war angekündigt: Polizei verbietet Palästina-Protestcamp in Dortmund zur Verhinderung antisemitischer Straftaten

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Die Dortmunder Polizei hat ein „Palästina-Protestcamp“ am Universitätsgelände am gestrigen Abend (8. Oktober) verboten.

Der Grund: Eine sehr prominente Besucherin war angekündigt.

„Von der Begehung antisemitischer Straftaten musste ausgegangen werden. Mit dieser Prognose sah sich die Polizei gezwungen, die Fortführung des Protestcamps zu verbieten.“

Die Versammlungsleiterin des Camps habe der Polizei Dortmund im Laufe des Dienstags mitgeteilt, dass die frühere Klimaschutz-Ikone und Gründerin der Fridays for Future-Bewegung die Kundgebung an der der Emil-Figge-Straße besuchen wolle, berichtete das Polizeipräsidium gestern Abend.

„Nach versammlungsrechtlicher Prüfung wurde eine Verbotsverfügung für das Camp erlassen.“

Die Polizei Dortmund führte eine Gefahrenprognose für die Demo durch.

„Der angekündigte Besuch von Frau Thunberg ließ den Schluss zu, dass sich mehr Personen als in der Versammlungsanmeldung angegeben am Veranstaltungsort aufhalten würden“, so eine Begründung für das anschließende Verbot.

Ebenfalls wäre der zeitliche Rahmen, wie in der Versammlungsbestätigung angegeben, überschritten worden. Und:

„Die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit der Person Thunberg wurden bei der Bewertung berücksichtigt.“

Nach intensiver Prüfung im Rahmen einer Gefahrenprognose verfügte das Polizeipräsidium Dortmund das Verbot und die damit verbundene Auflösung der Versammlung.

Die Versammlungsleiterin gab vor Ort bekannt, dass die Versammlung beendet sei, und veranlasste den Abbau des Camps.

UPDATE – Zweite Pressemitteilung um 14.15 Uhr:

Mit einer Vorlaufzeit von nur sechs Stunden hatte am Dienstag (8.10.2024) die Versammlungsleiterin eines propalästinensischen Protestcamps die Teilnahme von Greta Thunberg an der Emil-Figge-Straße in Dortmund angekündigt.

Mit einer derartig erheblichen Veränderung des bislang friedlich verlaufenden Camps und einer deutlichen Unterschreitung der 48-stündigen-Anzeigefrist war eine ausreichende Vorbereitung zu Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit aus Sicht der Polizei nicht mehr möglich.

Insbesondere war wegen der besonderen Prominenz von Greta Thunberg davon auszugehen, dass eine deutlich größere Personenanzahl als die bisher angemeldeten Teilnehmer erscheinen würde.

Nach den jüngsten Ausschreitungen auf propalästinensischen Demonstrationen mit ihrer Teilnahme war mit einer Emotionalisierung und Aufwiegelung des von Frau Thunberg angezogenen Personenkreises zu rechnen.

Am 6. Oktober 2024 nahm die Polizei in Belgien nach einem Verstoß die Schwedin fest.

Von der Begehung antisemitischer Straftaten musste daher ausgegangen werden. Mit dieser Prognose sah sich die Polizei gezwungen, die Fortführung des Protestcamps zu verbieten.

Hierzu Polizeipräsident Gregor Lange:

„Unsere Aufgabe ist es, friedlichen Protest zu ermöglichen und Straftaten zu verhindern. Durch die Anwesenheit von Frau Thunberg und ihrer Sympathisanten hätte sich der Charakter des bisher friedlichen Protestcamps maßgeblich gewandelt.

Es bestand die konkrete Gefahr, dass antisemitische Straftaten begangen werden. Auch Gewalttaten wie in Berlin waren vorhersehbar. Auch vor dem Hintergrund der zu knappen Vorbereitungszeit stand ein milderes Mittel zum Beispiel in Form von Auflagen zur Verhinderung antisemitischer Straftaten nicht zur Verfügung.“

Transparenzhinweis: Im Rahmen der kurzfristigen Bewertung wurde in der ersten Pressemeldung die Bezeichnung „gewaltbereite Person“ für Frau Thunberg verwendet. Im Anschluss an eine erneute polizeiliche Prüfung wurde diese Wortwahl im Hinblick auf die Verbotsverfügung konkretisiert. Nicht sie als Person ist gewaltbereit, ihr Einfluss auf die Versammlung kann zu gewalttätigen Handlungen gegen Personen und Eigentum führen.

Quelle Polizei Dortmund

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