Drei Tage Waffenverbotsszone im Hauptbahnhof Dortmund, zwei Tage in Gelsenkirchen

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Die Bundespolizei wird in dieser Woche vom 11. Oktober bis zum 14. Oktober im Hauptbahnhof Dortmund und vom 12. Oktober bis zum 13. Oktober im Hauptbahnhof Gelsenkirchen ein „Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen“ erlassen (auch Waffenverbotszonen genannt).

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Der Grund für die Maßnahme, die der Polizei größere Kontrollmöglichkeiten eröffnet:

Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den Hauptbahnhöfen Dortmund und Gelsenkirchen.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagstock sicher.

Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:

– 22-Jähriger mit Messern im Gepäck – Bundespolizei ermittelt https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5853506

– Bundespolizei stellt Schreckschusswaffe von 23-Jährigem sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5871200

– Bundespolizisten stellen „Tactical Knife“ bei 54-Jährigem sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5861110

– Bundespolizei stellt Messer im Hauptbahnhof Gelsenkirchen sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5857136

– Innerhalb von 20 Minuten – Bundespolizei stellt gefährliche Gegenstände sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5854276

– Bundespolizisten stellen Einhandmesser bei 17-Jährigem sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5850604

– Bundespolizei stellt 30-Jährigen mit Messer in S4 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5847610

– Betäubungsmittel und Teleskopschlagstock – Bundespolizei stellt 21-Jährigen https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5839435

– Treppe hinunter getreten – Bundespolizei stellt Tatverdächtigen und sichert Einhandmesser https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5835938

– Bundespolizei stellt Messer und Schlagstock bei 34-Jährigem sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5831076

„Sowohl der Hauptbahnhof Dortmund als auch der Hauptbahnhof Gelsenkirchen werden täglich von einer Vielzahl Reisender genutzt und gelten als wichtige Verkehrsknotenpunkte im Ruhrgebiet. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden“, erläutert der Polizeisprecher.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen der genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art erlassen. -Die Allgemeinverfügung gilt im Hauptbahnhof Dortmund in dem Zeitraum vom 11. Oktober 2024 ab 13:00 Uhr durchgehend bis zum 14. Oktober 2024 bis 06:00 Uhr.

Im Hauptbahnhof Gelsenkirchen gilt die Allgemeinverfügung in dem Zeitraum vom 12. Oktober ab 13:00 Uhr bis zum 13. Oktober 06:00 Uhr. -Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe des Hauptbahnhofes Dortmund und Gelsenkirchen sowie die Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche. -Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.

Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Hauptbahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

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