Auch diese Festnahme zweier krimineller Asylbewerber währte nicht lange und mündete erst recht nicht in eine Abschiebung.
Samstagfrüh gegeen 5:30 Uhr wurden Zivilbeamte der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl im Hauptbahnhof Dortmund auf zwei junge Männer aufmerksam, die ihnen seltsam bekannt vorkamen. In der Tat haten die Zivilkräfte das Duo bereits am Vorabend aufgrund eines Handgepäckdiebstahls in Hamm kennengelernt.
Als der ICE 2401 auf dem Bahnsteig einfuhr, stiegen die beiden Nordafrikaner ein. Zunächst liefen sie durch einen Waggon, blieben stehen und unterhielten sich kurz. Der Algerier (31) ergriff einen auf einem Sitzplatz abgestellten Rucksack. Anschließend eilten die Männer zum Ausstieg.
Beim Verlassen des Zugs in Hamm wurden sie mitsamt dem just geklauten Rucksack gestellt. Zeitgleich machte ein 33-jähriger Reisender auf sich aufmerksam: „Das ist mein Rucksack!“
Die Zivilpolizisten nahmen die beiden Diebe vorläufig fest und brachten sie zur Bundespolizeiwache. Äußern wollten sich beide zu dem Vorwurf nicht.
Bei einer Durchsuchung stellten die Beamten dann eine „Bubble“ mit einer weißen Substanz in der Geldbörse des 31-Jährigen sicher. Des Weiteren nahmen sie die Fingerabdrücke und fertigten Lichtbilder des Algeriers und des Marokkaners, die beide in Hamm gemeldet sind.
Der bestohlene Spanier berichtete, dass sein Rucksack auf dem Sitz neben ihm gestanden hätte. Während des Halts im Dortmunder Hauptbahnhof habe er geschlafen.
Unmittelbar vor dem Verschließen der Türen habe er den Diebstahl bemerkt. Neben Kleidungsstücken und einem Tablet befanden sich auch persönliche Gegenstände in dem Rucksack. Dieser konnte dem erleichterten Kölner unversehrt und komplett mit Inhalt wieder übergeben werden.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen, besonders schweren Falls des Diebstahls gegen das diebische Männerduo ein, zudem muss der 31-Jährige sich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Haftgründe oder ausländerrechtliche Konsequenzen bedingte all das allerdings nicht – sie zogen nach den polizeilichen Maßnahmen ihrer Wege.
Quelle Polizei DO