Mit Steuergeld subventioniert: Neues Bistro eröffnet in Unnaer City

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„Wir freuen uns über eine weitere baldige Neueröffnung in Unna!“, kündigte heute Mittag das Unna-Marketing an:

„Zum Stadtfest wird der Beginn des Umbaus sichtbar.“

Im Dezember eröffnen Julia und Giuseppe Reina an der Massener Str. 21, zwischen dem Kindergeschäft Dreikäsehoch und Das Körbchen, das Bistro SiSi“.

Neben einem umfangreichen Frühstücksangebot können sich Besucher auf Tiroler Spezialitäten wie z.B. Speckknödel, Kaiserschmarrn sowie traditionelle italienische Küche und vieles mehr freuen.

Ermöglicht wurde dies durch Mittel aus dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW.

Seit Anfang des Jahres erhält die Stadt Unna aus diesem Fördertopf Geld, um den „durch Corona noch verstärkten Herausforderungen in den Innenstädten“ zu begegnen.

So können Kommunen leerstehende Ladenlokale anmieten und, mit Steuergeld subventioniert, vergünstigt weitervermieten. Ziel ist es , dadurch eine langfristige Anmietung zu fördern.

Mit dem „SiSi“ wurde nun ein weiteres Lokal eröffnet, das von der Förderung profitiert, so das Stadtmarketing.

Nach einer ersten Kontaktaufnahme der Familie Reina zu Unna Marketing machte sich Wirtschaftsförderer Martin Bick sofort auf die Suche nach einem geeigneten Ladenlokal.

Es folgten viele Gespräche mit Eigentümern, Lieferanten und Behörden, die dann in eine erfolgreiche Umsetzung mündeten.

„Die geplante Neueröffnung zeigt, dass die Fördermaßnahme wirkt und wir mit Hilfe der Zuschüsse die Unnas Innenstadt weiter attraktiveren“ freut sich Bick auf den neuen kulinarischen Treffpunkt. „Wir bedanken uns für die große Unterstützung und freuen uns darauf, ein Teil von Unna zu sein!“ erklärt der Inhaber Guiseppe Reina.

Martin Bick betont noch einmal die fortlaufende Unterstützung von Unna Marketing: „Wir stehen stets für eine kostenfreie Beratung für Interessenten und Immobilieneigentümer, zur Verfügung, um neue Händler, Gastronomen und Unternehmen in unserer Stadt zu unterstützen und zu fördern.“

(Pressemitteilung Unna-Marketing)

Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ NRW

Um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden zu unterstützen, können folgende Bausteine gefördert werden: Verfügungsfonds Anmietung, Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien, Anstoß eines Zentrenmanagements und Schaffung von Innenstadt-Qualitäten (z. B. Anschaffung von Stadtbäumen, Stadtmöblierung, …).

Diese Mietsubventionen haben auch schon Nachbarstädte in Anspruch genommen. Leider bisher nicht mit dem gewünschten nachhaltigen Erfolg. Ein Beispiel aus Fröndenberg war der Unverpacktladen.

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3.1 Verfügungsfonds Anmietung

Zielsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, den Städten und Gemeinden in einem Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden oder konkret von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in den zentralen Lagen der Innenstädte und Zentren zu etablieren.

Hierbei geht es nicht um einzelne, ausgewählte Ladenlokale, die mit Hilfe der Förderung belebt werden sollen, sondern um einen summarisch möglichst großen Belebungseffekt.

Dem soll ein Verfügungsfonds dienen. Der Verfügungsfonds bezieht sich in seinem Volumen auf eine von den Städten und Gemeinden geschätzte Zahl erwarteter Immobilien mit leerstehenden Ladenlokalen in den zentralen Einkaufslagen der Innenstädte und Ortszentren, bei denen die Städte und Gemeinden eine Zwischennutzung in Betracht ziehen.

Schwerpunkt sind solche Immobilien, die bereits im Konzentrationsbereich liegen.

Bei der Weitervermietung von Ladenlokalen darf die Altmiete – wie bisher – um bis zu 80 % reduziert werden.

Hinsichtlich der zukünftigen Nutzungen stehen besonders frequenzbringende Angebote im Blick: Dies können insbesondere Einzelhandels- oder Gastronomie-Start-Ups, Dienstleister mit Publikumsverkehr, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte zur Förderung der lokalen/regionalen Vermarktung, Angebote von Lieferservices/Verteilstationen, Showrooms des Handels, kulturwirtschaftliche Nutzungen, bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen, Bildungsangebote und/oder Kindertagesbetreuung oder beispielsweise auch Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (zum Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen) sein.

5 KOMMENTARE

  1. Jede dieser Förderungen birgt auch eine Ungerechtigkeit in sich!
    Das Geld kommt von Steuerzahlern die diese Förderung evtl. überhaupt nicht wollen.
    Ein Signal an alle Immobilienbesitzer die Miete zu erhöhen. Der Staat (Steuerzahler) bezahlt es ja.

    • Ist das nicht bei jeder Förderung so?
      Landwirte, Industrie, Hausbesitzer, Kinder, Mieter und und und und können Förderungen erhalten.
      Also bedeutet ihr Kommentar doch nichts anderes, als die Einstellung aller Förderungen, da es immer irgendwo jemanden geben wird, der etwas dagegen hat.

        • Also keine Unterstützung für diejenigen, die sich aus einer solchen Situation befreien möchten?
          Keine Unterstützung für diejenigen, die bereit sind zu arbeiten?

          Wieso nicht die Möglichkeit zum Existenzaufbau schaffen?
          Also keine Unterstützung für die Allgemeinheit?
          Lieber Menschen dort belassen, wo man auf Hilfe angewiesen ist?
          Besser durch einen Leerstand eine Innenstadt etwas unattraktiver werden lassen, damit weitere Unlust für einen Besuch der Innenstadt entsteht?

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