Westermann an Viktoriastraße will wachsen und rund um die Uhr arbeiten lassen: Genehmigung liegt öffentlich aus

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Die Viktoriastraße in Unna. (Foto Redaktion)

Die Firma Westermann an der Viktoriastraße 5 in Unna hat eine Erweiterun beantragt und von Arnsberg genehmigt bekommen.

Jetzt können Interessierte die Unterlagen für 14 Tage im Rathaus einsehen, teilt die Stadt Unna mit.

Demnach hat die Bezirksregierung Arnsberg die Genehmigung für die Betriebserweiterung der Firma Wilh. Westermann GmbH & Co. KG Kondensatorenfabrik an der Viktoriastraße 5 „gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ offiziell erteilt.

Konkret geht es unter anderem um die Ausweitung der Betriebszeiten an Werktagen: Statt bisher von 6 bis 22 Uhr will Westermann werktags rund um die Uhr im Dreischichtbetrieb arbeiten lassen.

„Die Kreisstadt Unna wurde in diesem Genehmigungsverfahren als betroffene Gemeinde beteiligt; ist also nicht die zuständige Genehmigungsbehörde“, betont die Stadt.

„Dies ist die Bezirksregierung Arnsberg, die die Genehmigung vom 10. bis 24. Juni zur Einsicht auslegen wird.“

Im Rahmen der Amtshilfe wird die Stadt den Genehmigungsbescheid ebenfalls öffentlich auslegen und so den Bürgern die Gelegenheit geben, den Bescheid und die dazugehörigen Unterlagen einzusehen, ohne dafür extra nach Arnsberg fahren zu müssen.

Die Unterlagen können m Stadtplanungsamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna, Zimmer 315, zu den Servicezeiten (Montag bis Donnerstag
8.30 – 12 und 13.30 – 15.45 Uhr, Freitag 8.30 – 12.30 Uhr) ausschließlich nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung eingesehen werden. Terminvereinbarung unter Tel.: 02303/103-6101 oder per Mail an bauleitplanung@stadt-unna.de.

Bezirksregierung Arnsberg Lippstadt, 29.05.2024 – Az.: 900-9124361-0001/IBG-0001-G07/23-Fi

Öffentliche Bekanntmachung

Der Firma Wilh. Westermann GmbH & Co. KG Kondensatorenfabrik, Viktoriastraße 5,
59425 Unna wurde auf ihren Antrag vom 10.02.2023, Eingang am 15.02.2023 – Az.:
900-9124361-0001/IBG-0001-G07/23-Fi die Genehmigung gemäß § 16 des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der
immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage zum Aufbringen von
metallischen Schutzschichten auf Metall- oder Kunststoffoberflächen mit einem Durchsatz
an Blei, Zinn, Zink, Nickel oder Kobalt oder ihren Legierungen von 2 kg oder mehr je Stunde
am Standort in 59425 Unna, Viktoriastraße 5, Gemarkung Unna, Flur 41, Flurstücke
1330, 1332 und 1334 erteilt.

Im Wesentlichen umfasst die Änderung der Anlage folgende Maßnahmen:

  1. Errichtung und Betrieb des Schoopstandes 4 in der Halle Gebäude 3
  2. Erhöhung des Gesamtdurchsatzes der Schoopstände 1 – 4 von 21,42 kg/h
    Zinn-/ Zinkdraht auf 30 kg/h Zink- und 20 kg/h Zinndraht
  3. Errichtung und Betrieb einer neuen Filteranlage (BE001 – EQ 1; Ersatz der
    Altanlage) am selben Standort mit einem maximalen Abgasvolumenstrom von
    17.000 Nm³/h
  4. Erweiterung der Betriebszeiten von werktags 06.00 bis 22.00 Uhr auf werktags von
    00.00 Uhr bis 24.00 Uhr im Dreischichtbetrieb zum Betrieb aller Schoopstände und
    den damit verbundenen Arbeiten
    Die Anlieferung und Abholung von Einsatz- und Abfallstoffen per LKW
    (inkl. Verladetätigkeiten) wird an Werktagen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zugelassen.
    Der Bescheid ergeht unbeschadet sonstiger behördlicher Entscheidungen, die nach
    § 13 BImSchG nicht von dem Bescheid eingeschlossen sind.

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