Ohne festen Wohnsitz – dennoch nach schwerem Raub in Dortmund gleich wieder freigelassen

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Symbolbild Pixabay

Zu den häufigsten Gründen für eine Untersuchungshaft zählt ein nichtvorhandener fester Wohnsitz. Dennoch wurde ein 20-jähriger Wohnsitzloser wenige Stunden nach einem schweren Raub in der Nacht zu Donnerstag (30. Mai) in Dortmund-Mitte wieder auf freien Fuß gesetzt.

Opfer des jungen Mannes und eines minderjährigen Komplizen wurde ein 32-jähriger Dortmunder, der gegen 2 Uhr früh von der U-Bahnhaltestelle Hauptbahnhof in Richtung Nordausgang ging.

Plötzlich wurde er zu Boden gestoßen. Die beiden Angreifer traten auf ihn ein, als er am Boden lag, und entwendeten seinen Geldbeutel.

Anschließend flüchteten sie in unbekannte Richtung und ließen ihr Opfer verletzt zurück.

Polizeikräfte konnten einen Jugendlichen (17 Jahre alt, wohnhaft in Dortmund) und einen 20-jährigen Mann (ohne festen Wohnsitz), auf die die Täterbeschreibung passte, an der Brückstraße festnehmen. Die Beamten brachten beide ins zentrale Polizeigewahrsam.

„Da die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft bei den beiden Räubern nicht vorlagen, wurden sie nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen, darunter unter anderem einer erkennungsdienstlichen Behandlung, wieder entlassen„, beendet Polizeisprecher Joshua Pollmeier seinen Bericht.

Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen schweren Raubes. (Quelle Polizei Dortmund

Wie funktioniert das eigentlich bei einem Beschuldigten ohne Meldeadresse? Wohin geht die Post?

Dazu urteilte z. B. das Amtsgericht Dresden in einem ähnlichen Fall:

„Ist der Beschuldigte – wie hier – zum Zeitpunkt der Bevollmächtigungserteilung ohne festen Wohnsitz, ist er darauf hinzuweisen, dass er die ihm zuzustellenden Schriftstücke selbst bei der Zustellungsbevollmächtigten abzuholen hat, da diese sie ihm in Ermangelung einer entsprechenden Anschrift nicht zuschicken kann.

Darüber hinaus ist ihm jedenfalls in den Fällen, in denen auf Vorschlag der Ermittlungsbehörden eine Bedienstete eines Gerichts oder einer anderen Behörde zur Zustellungsbevollmächtigten gemacht wird, deren dienstliche telefonische Erreichbarkeit mitzuteilen.

Denn von dem Beschuldigten kann nicht auf unbestimmte Zeit erwartet werden, dass er mindestens einmal wöchentlich (um keine Frist verschuldet zu versäumen) das Amtsgericht oder die entsprechende Behörde aufsucht, um sich nach etwaig eingegangenen Schriftstücken zu erkundigen (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 21.11.2013, 3 Qs 143/13).

Auch wenn es dem Beschuldigten grundsätzlich möglich ist, sich eigenständig nach der Dienstnummer der Zustellungsbevollmächtigten zu erkundigen, gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, ihm diese zusammen mit dem Hinweis auf seine Obliegenheit zur Abholung der Schriftstücke sogleich zur Verfügung zu stellen. …“

2 KOMMENTARE

  1. Man schüttelt angesichts solcher Lachgeschichten nur noch mit dem Kopf! Ein wohnungsloser Räuber wird nicht inhaftiert, „weil es ihm nicht zuzumuten ist, einmal wöchentlich das Amtsgericht aufzusuchen und mögliche eingegangene, an ihn gerichtete Schriftstücke abzuholen“? Unfassbar! Dem Täter, der höchstwahrscheinlich mittellos ist (ansonsten hätte er ja keine Geldbörse rauben müssen), wird seitens des Staates zudem unentgeltlich ein Strafverteidiger zur Verfügung gestellt – das Opfer muss diesen eigenständig finanzieren. Wo bleibt die „Strafe auf dem Fuße“? Wo bleibt der Erziehungseffekt? Wo bleibt der Schutz der Bürger, da aufgrund der durch den Täter bereits an den Tag gelegten kriminellen Energie (und fehlender Einkünfte) mit Folgetaten zu rechnen ist? Einen Menschen schlägt man „nicht mal eben so“ zusammen und raubt ihn dazu noch aus …. Zudem frage ich mich, weshalb eine Untersuchungshaft aufgrund des vorliegenden Haftgrundes Fluchtgefahr nicht möglich gewesen ist, denn diese kann man sicherlich unterstellen, wenn ein Täter ohne festen Wohnsitz ist. Bei derartigen Entscheidungen seitens der Justiz (Staatsanwaltschaft ) muss man sich nicht wundern, dass die Kriminalität hierzulande stetig ansteigt. Welch Glück, dass hier keine Rentnerin beim Einlösen eines aufgefundenen Pfandbons erwischt wurde, denn dann wäre die Sache sicher anders verlaufen ……

  2. Tja, da hatten die beiden Täter aber auch den Vorteil, daß sie nur einen Menschen verletzt und ausgeraubt haben und nicht etwa eine vom Grundgesetz gedeckte Demonstration organisierten, in der Bürger gegen Maßnahmen des Staates demonstrierten.
    Solche Leute kann man nämlich dann problemfrei mit immer neuen lächerlichen und erfundenen Vorwürfen monatelang in Untersuchungshaft behalten.
    Auch das gehört zu „ihrer“ Demokratie, die die Regierungsparteien ständig verteidigt wissen wollen. „Unsere Demokratie“ sähe anders aus.

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