Sonntags überladen auf der A2 gestoppt: 10.000 € Bußgeld gleicht Profit für Spediteur aus

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Ein Team der Autobahnpolizeiwache in Kamen hielt den Fahrer bei Dortmund-Mengede an. Foto: PP Dortmund

10.000 Euro werden nach einer sonntäglichen Kontrolle der Autobahnpolizei Kamen auf der A2 für einen Spediteur fällig. Damit soll der kalkulierte Gewinn durch mehrfache Verstöße neutralisiert werden, erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Dortmund:

„Denn Verstöße gegen die Vorschriften im gewerblichen Güterverkehr können zu hohen Vermögensvorteilen führen.“

Stellt die Polizei bei Kontrollen solche Verstöße fest, wird bei den anschließenden Ermittlungen deshalb Vermögensvorteil berechnet. Und dir Polizei schlägt den Bußgeldstellen eine Bußgeldhöhe vor.

Im folgenden Beispiel entsprach die Höhe des Bußgeldes exakt dem berechneten Vermögensvorteil:

Am Sonntag, 3. März, fiel einer Streife der Autobahnpolizei Kamen um 7.30 Uhr auf der A2 in Richtung Oberhausen ein Kleintransporter mit Anhänger auf.

Das Streifenteam stellte bei der Kontrolle reihenweise Verstöße fest:

Der Fahrer verstieß gegen das Sonntagsfahrverbot, konnte keine EU-Lizenz für den Transport nachweisen, fuhr ohne Kontrollgerät („Fahrtenschreiber“) und steuerte ein mit insgesamt 6,52 Tonnen um 53 Prozent überladenes Gespann.

Die Tour war in Litauen gestartet und sollte über fünf Ziele in England schließlich Nordirland enden.

Die Speditionsfirma mit Sitz in Litauen ist damit wiederholt aufgefallen. Schon bei einer vorherigen Verkehrskontrolle hatte die Polizei ein Gespann des Unternehmens kontrolliert und festgestellt:

Der von der Firma eingesetzte Fahrer besaß keine EU-Lizenz für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr – und auch damals war das Kontrollgerät vor der Fahrt ausgebaut worden. Damit sind Lenk- und Ruhezeiten nicht mehr überprüfbar.

Bei den Ermittlungen zu der Fahrt am 3. März über die A2 berechnete die Polizei den Vermögensvorteil, den die Spedition auf der Strecke zwischen Litauen und Nordirland erwirtschaftet hat:

Hätte der Fahrer die Vorschriften eingehalten, wären zwischen Start und Ziel insgesamt 7 Fahrten erforderlich gewesen.

Mit den Verstößen erwirtschaftete die Firma einen Gewinn in Höhe von 10.000 Euro.

Die Polizei schlägt der Bußgeldstelle in Dortmund deshalb vor, exakt diesen Betrag zu fordern.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen auch Transporter ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht eine Autobahn-Maut zahlen. Der Autobahnpolizei fallen vermehrt überladene Transporter dieser Gewichtsklasse auf, berichtet der Polizeisprecher:

Eine Überladung von 50 oder 90 Prozent ist im üblichen Rahmen.

Die Polizei setzt auf Kontrollen, um diese Gefahren im internationalen Güterverkehr zu erkennen, die Weiterfahrt zu untersagen und die Verstöße zu ahnden, indem ein Bußgeld den berechneten Vorteil ausgleicht.

Von überladenen Fahrzeugen und Gespannen geht im Straßenverkehr eine große Gefahr aus: Der Anhalteweg wird deutlich länger, was bei einer Notbremsung fatale Folgen haben kann.

Auch ohnehin schon gefährliche Ausweichmanöver können bei Überladung schwere Verkehrsunfälle mit Verletzten und Toten auslösen.

Zudem leiden Karosserie und Bremsanlagen unter der hohen Last, so dass wichtige Funktionen nicht mehr gewährleistet sind.“

Quelle Polizei Dortmund

1 KOMMENTAR

  1. Mmmh, es gab dann eigentlich kein wirkliches Bußgeld, wenn der Staat nur exakt den VermögensVORTEIL abgeschöpft hat, oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?
    Das heißt, der Spediteur steht lediglich finanziell nicht schlechter da als mit legaler Fahrt.
    Das lohnt sich doch, selbst wenn nur hin- und wieder ein Transporter durchkommt.
    Wenn unsereiner über eine rote Ampel fahren würde, muß er sicher mehr bezahlen als nur den Zeitgewinn in Mindestlohnhöhe.

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