Post für Unnas Hundehalter: Stadt rechnet mit 520.000 € Hundesteuer

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Finn erklärt hier: "Ich bin 11 Jahre alt und natürlich angemeldet." Finns Frauchen Ute Kra hat dieses Foto von Finn im Januarschnee 2024 geschossen. Herzlichen Dank!

Post für Unnas Hundehalter ist auf dem Weg.

Die aktuellen Hundesteuerbescheide für das Jahr 2024 werden ab dem 19. Januar, sprich ab dem morgigen Freitag, durch die Stadt verschickt.

 4741 gemeldete Hunde sind aktuell in der Stadt Unna veranlagt, somit 19 Hunde weniger als im Vorjahr. Erstmals seit vielen Jahren ist die Zahl der Hunde, die in Unna angemeldet sind, wieder gesunken.

Die Steuersätze bleiben für das Jahr 2024 unverändert und sind wie folgt gestaffelt:

  • 1 Hund: 108,00 € pro Jahr
  • 2 Hunde: 120,00 €
  • 3 und mehr Hunde: 132,00 €.

Bei gefährlichen Hunden gem. § 3 LHundG NRW (Listenhunde) fällt seit dem Ratsbeschluss vom Juni 2023 eine massiv höhere Hundsteuer an. Sie beträgt für einen Hund 408,00 €, für zwei Hunde je Hund 450,00 € und bei drei oder mehr Hunden 483,00 € je Hund.

Die Hundesteuer ist vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die Kreisstadt rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 520.000 €.

Hundesteuermarken werden seit dem letzten Jahr in Unna nicht mehr herausgegeben. Die Überprüfung der Einhaltung der Steuerpflicht erfolgt jedoch weiterhin.

 Für Nachmeldungen, Neuanmeldungen, Abmeldungen oder weitere Nachfragen stehen die Mitarbeiter des Rathauses telefonisch zur Verfügung:
 1. An-, Ab- und Ummeldungen der Hunde werden über das Serviceportal (unna.de) entgegengenommen. Anträge können auch im Bürgeramt abgegeben werden.
Im Steueramt sind die zuständigen Sachbearbeiter nach Zuständigkeit entsprechend des Anfangsbuchstabens des Nachnamens wie folgt zu erreichen:
Anfangsbuchstabe A-Ni:              Herr Tiede,   Rufnummer 02303 103-2204
Anfangsbuchstabe No-Z:             Frau Hinz,     Rufnummer 02303 103-2203

Fragen zu den Anforderungen nach dem Landeshundegesetz NRW, z.B. besondere Auflagen, die Hundehalter bestimmter Hunderassen, sowie Hunden ab einer Schulterhöhe von 40 cm und/oder ab einem Gewicht von 20 kg erfüllen müssen, beantwortet das Ordnungsamt, Frau Lachmuth, unter der Rufnummer Ordnungsamt, Frau Lachmuth unter der Rufnummer 02303 103-3222.

Pressemitteilung Stadt Unna

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