Die Mutter war hörbar nicht begeistert. „Mein Sohn soll SOFORT nach Hause kommen!“, erklärte sie den Bundespolizisten energisch am Telefon.
Bundespolizisten kontrollierten im Laufe des gestrigen Tages (16. Januar) vier junge Männer im Hauptbahnhof Dortmund. Sie fanden Schlagringe und zwei Messer.
Gegen 15 Uhr wurden ein 17- und ein 18-Jähriger aus Lünen kontrolliert. Beide verneinten die Frage, ob sie verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führen würden.
Eine Durchsuchung offenbarte dann aber, dass sie jeweils einen Schlagring dabei hatten. „Dabei handelt es sich um in der Regel aus Metall hergestellten und der Hand angepassten Nahkampfwaffen, die mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen sind“, erläutert ein Polizeisprecher.
Weshalb sie die Schlagringe dabei hatten, verrieten die beiden jungen Deutschen den Beamten nicht. Die Polizisten setzten die Erziehungsberechtigte des Minderjährigen über den Sachverhalt in Kenntnis. Diese reagierte sehr energisch: Ihr Sohn solle sofort nach Hause kommen, befahl sie.
Die Uniformierten stellten die Schlagringe sicher und leiteten gegen die beiden Lüner ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Gegen 22:20 Uhr schlug einer Polizeistreife im Hauptbahnhof durchdringender Marihuanageruch in die Nasen, als ein junger Mann an ihren vorbeiging. Die Bundespolizisten entschlossen sich, den jungen Deutschen einer Personenkontrolle zu unterziehen.
Daraufhin erhöhte dieser seine Geschwindigkeit, die Polizisten stoppten ihn jedoch kurz vor dem Nordausgang.
Auf Nachfrage behauptete der junge Mann: Nein, er habe weder verbotene noch gefährliche Gegenstände bei sich. Das stimmte dann nicht so ganz: Neben einer geringen Menge Marihuana auf fanden die Polizisten ein Einhandmesser bei dem jungen Dortmunder. Zuvor bekamen sie einige Arbeit mit dem jungen Mann, denn er wehrte sich so vehement gegen die Durchsuchung, dass ihn die Einsatzkräfte zu Boden bringen und mit erheblichem Kraftaufwand fixieren mussten.
Anschließend entschuldigte sich der Heranwachsende allerdings mehrfach für sein Verhalten.
Das nützte ihm zunächst nichts. Die Bundespolizisten stellten das Einhandmesser sicher. Zudem wird sich der 19-Jährige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz verantworten müssen.
Und nur 20 Minuten später wurden Einsatzkräfte auf einen weiteren jungen Mann aufmerksam, der sich lautstark mit einer anderen Person stritt. Überprüfungen des 19-Jährigen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen eines Raubes nach dem Aufenthalt des Dortmunders ermitteln ließ.
Auf die Frage nach verbotenen Gegenständen händigte der junge Mann den Beamten ein Butterflymesser aus. Hierbei handelt es sich um ein Faltmesser mit zweigeteilten, auf einer Ebene schwenkbaren Griffen.
Die Uniformierten stellten das Messer sicher. Auch dieser polizeibekannte Deutsche wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
Quelle Bundespolizei DO