2,50 Euro für eine Stunde parken in der City, limitiert auf höchstens 3 Stunden, 120 Euro im Jahr für einen Bewohnerparkausweis.
Im ersten Aufschlag hat die Unnaer Politik am Dienstag (21. November) eine deutliche Anhebung der Parkgebühren und eine drastische Verteuerung der Bewohnerparkausweise empfohlen. Im Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung (FSO) stimmte die Abstimmungsmehrheit aus CDU und Grünen für eine entsprechende Anpassung zum 1. Januar 2024.
Die SPD enthielt sich.
Die Wählergemeinschaften Wir für Unna (WfU), Freie Liste Unna (FLU) und die FDP votierten dagegen.
Das Abstimmungsergebnis gilt als Empfehlung für den Rat. Die Erhöhung ist als sicher anzusehen.
Wie berichtet, sind die höheren Parkgebühren Bestandteil des nach wie vor umstrittenen Parkkonzeptes.
Die Änderung der Parkgebührenordnung hat laut Stadt
„… das Ziel, den Autoverkehr in der Innenstadt auf das notwendige Maß zu beschränken („autoarme Innenstadt“), um somit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhöhung der Lebensqualität im Innenstadtbereich zu leisten.“
Da innenstadtnah fußläufig ausreichend Stellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen zur Verfügung stünden, sollten die Verkehrsströme in die Parkhäuser und Tiefgaragen gelenkt werden, um den Innenstadtbereich zu entlasten. Die entsprechende Parkgebührenordnung sei ein „Baustein zur Zielerreichung“.
Allerdings sollen auch in den Tiefgaragen und Parkgaragen die derzeit noch unterschiedlichen Parkgebühren vereinheitlicht werden – nach oben.
Im Einzelnen wurde beschlossen:
- Die Parkgebühren werden im Innenstadtbereich innerhalb des Verkehrsringes (Südring, Ostring, Beethovenring, Käthe-Kollwitz-Ring) von derzeit 1,50 €/h, Höchstbetrag 5,00 € – Parkzeit 3,20 Stunden, auf 2,50 € je angefangene Stunde angehoben. Die Parkzeit wird auf höchstens 3 Stunden begrenzt.
- Die Parkgebühren im Innenstadtbereich außerhalb des Verkehrsringens von derzeit 0,60 €/h, Höchstbetrag 2,00 € – Parkzeit 3,20 Stunden, sollen der Entgeltstruktur der Parkbauten der WBU folgen, d. h. die Parkgebühren werden auf 1,50 €/Stunde angehoben. Gleichzeitig wird für die ersten 40 Minuten ein Kurzzeitparktarif mit einer Parkgebühr von 1,00 € angeboten. Eine Parkzeitbegrenzung gibt es nicht.
- Die Privilegierung für E-Fahrzeuge, die bisher kostenlos parken, entfällt.
- Bei den Parkflächen mit Ladesäulen wird eine Höchstparkdauer von 3 Stunden eingeführt.
- Die Höchstparkzeit bei Verwendung einer Parkscheibe wird einheitlich auf 1 Stunde begrenzt.
Das Bewohnerparken wird in Unna wie auch schon in zahlreichen anderen Städten drastisch verteuert. Statt wie bisher 30 Euro im Jahr kostet ein Bewohnerparkausweis ab Januar 120 Euro. Eine Garantie auf einen Parkplatz beinhaltet der Ausweis nicht.
Zum Hintergrund erläutert die Stadt:
„Bis 2020 waren die Gebühren für Bewohnerparkausweise bundeseinheitlich auf höchstens 30,70 € pro Jahr gedeckelt. Durch eine Gesetzesänderung wurde die Zuständigkeit auf die Länder übertragen. Das Land NRW hat die Deckelung aufgegeben. Bislang kostete der Bewohnerparkausweis in Unna 30 €/Jahr.
Die Gebühr ist angesichts der Bedeutung der Parkmöglichkeit und des wirtschaftlichen Wertes als sehr gering einzustufen, zumal die Kreisstadt für die Parkflächen auch die bauliche Unterhaltung trägt.
Legt man nach dem Leitfaden „Ansätze zur Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise“ von Zukunftsnetz Mobilität NRW, Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW und AGFS NRW einen geeigneten Maßstab nach den Kosten, dem Marktpreis oder dem Bodenrichtwert fest, wäre die Gebühr weit höher zu bemessen.“
Um die Wertigkeit des öffentlichen Straßenraumes angemessen zu berücksichtigen, hierbei aber die Bewohner nicht übermäßig zu belasten, wird die Gebühr für den Bewohnerparkausweis auf 120,00 €/Jahr angehoben.
Um einen Anreiz für die Bewohner innerhalb des Innenstadtrings für die Nutzung der Parkbauten TG Neumarkt, PH Massener Straße und TG Bahnhof zu schaffen, hat der Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Unna GmbH am 15.08.2023 beschlossen, dass ein Tarif für Bewohner in Höhe von 40 €/Monat eingeführt wird.
Für die Inanspruchnahme dieses vergünstigten Tarifs gelten die gleichen Bedingungen wie für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises.
Wird der vergünstigte Parkausweis von den WBU ausgestellt, ist die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ausgeschlossen. Ferner solle der Bewohnerparkausweis widerrufen werden, falls der/die Antragsberechtigte (versehentlich) einen Bewohnerparkausweis und einen vergünstigten Tarif in den Parkhäusern der Wirtschaftsbetriebe Unna (WBU) innehat.
Der Abgleich erfolgt zwischen der Kreisstadt Unna – Bürgerservice- und den Wirtschaftsbetrieben Unna.“
Als nächstes wird das Anwohnerparken auch auf andere Stadtteile ausgeweitet
Hat was.
Letzte Woche war ich in Essen.
Geparkt habe ich in der Centralgarage Kennedyplatz.
Das ist quasi Stadtzentrum.
Zur Zeit ist auch noch ein großer Weihnachtsmarkt dort.
Parkgebühr: Erste Stunde 2€, jede weitere zusätzliche Stunde 1,50€.
Provinz-Unna möchte 2,50€? Für jede angefangene Stunde?
Da die Einkaufsmöglichkeiten im Vergleich zu Essen jämmerlich sind (bei den Größenverhältnissen kein Wunder), soll dann wohl das „Reallabor“, der „Scharet Pläs“ oder der satirische Kreisverkehr vor dem Kreishaus dieses Mehr-Geld wert sein.
Die Alternative wäre, den Initiatoren provinziellen Größenwahn oder Realitätsverlust zu diagnostizieren…
Nur weiter so, vorwärts immer, rückwärts nimmer…
Dürfen wir das nochmal separat zur Diskussion stellen?
[…] erst nach jüngsten Diskussionen zum Mobilitätskonzept oder dem Ja zu drastisch höheren Parkgebühren ab Januar eilt den Christdemokraten in Unna der Ruf voraus, lediglich noch urgrüne Themen mit abzunicken und […]