Stundenschlag der Stadtkirche ertönt wieder: Im Streit mit Anwohnern langfristige Lösung gefunden

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Ev. Stadtkirche Unna - Foto Martin Trillhose

Mit dem Ende der Sommerzeit wird das Geläut eingeschaltet– eine langfristige Lösung im Streit um den Stundenschlag der Ev. Stadtkirche Unna ist gefunden, teilt der Ev. Kirchenkreis mit:

Nachdem die Stundenglocke der Ev. Stadtkirche Unna seit dem Sommer nicht zu hören war, schlägt sie nun ab dem kommenden Wochenende wieder wie seit jeher gewohnt. Ab kommenden Wochenende (28./29. Oktober) gilt wieder die als „Winterzeit“ betitelte normale Zeit.

„Die Abschaltung war bis Ende der Sommerzeit vereinbart gewesen, da sich Anwohner im Sommer vom nächtlichen Geläut gestört fühlten“, erinnert Kirchenkreissprecher Dietrich Schneider an den Zwist, über den auch Rundblick berichtete.

„Mit der Zeitumstellung wird nun auch der Stundenschlag wieder eingeschaltet. Danach ist auch für eine langfristige Lösung bereits gesorgt.“

Die Diskussion war im Sommer groß: Sind Glocken lästig oder gehören sie zum vertrauten akustischen Stadtbild dazu?

Die Ev. Kirchengemeinde Unna hatte mit der Abschaltung des Stundenschlages (viertelstündlich und zur vollen Stunde die Uhrzeit) auf Beschwerden aus der Anwohnerschaft reagiert. Der Kompromiss war: in den Sommermonaten läutet die Stundenglocke nicht. Eine Nachtabschaltung war da noch nicht herstellbar.

Doch mittlerweile ist eine technische Lösung in Vorbereitung, die genau das ermöglicht:

Die Glocken sollen nach Ende der Winterzeit auch weiterhin tagsüber läuten, können dann aber für die Nachtstunden automatisch abgeschaltet werden.

„Wir sind froh, dass es zukünftig diese Möglichkeit gibt und wir beiden Seiten gerecht werden können, denen, die, wie ich, den Stundenschlag nicht missen möchten und denen, die in direkter Anwohnerschaft nachts Ruhe haben wollen“ so Marion Geneé, Kirchbaumeisterin der Kirchengemeinde.

PM: Ev. Kirchenkreis Unna

1 KOMMENTAR

  1. Auch Übergangsmäßig sind Stundenschläge nachts illegal. Ich zitiere dazu geltendes NRW Recht: „Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind“

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