Strenge Auflagen für Pro-Palästina-Demo in Dortmund

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Foto: ©A. Reichert

Bis zu 120 Personen nahmen ab Dienstagabend (17.10.2023) an einer pro-palästinensischen Demonstration am Hauptbahnhof in Dortmund teil, die am Mittwochmorgen gegen 06:30 Uhr endete.

Strafrechtlich relevante Verstöße stellte die Polizei in dieser Zeit nicht fest.

Der Anmelder der Versammlung ist der Polizei als Mitglied der Furkan-Bewegung bekannt. Der Verfassungsschutz beobachtet diese Organisation, da sie demokratiefeindlich ist und die Existenzberechtigung Israels öffentlich in Frage stellt, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei.

„Aus diesem Grund legt die Polizei Dortmund als Versammlungsbehörde bei der Prüfung von Versammlungsanmeldungen der Furkan-Bewegung strenge Maßstäbe an“, sagte Polizeipräsident Gregor Lange am Mittwoch (18.10.2023).

„Hetze gegen Israel und Einschüchterungsversuche gegen jüdisches Leben in Dortmund lassen wir nicht zu. Wenn das Existenzrechts Israels in Frage gestellt wird, wenden wir das Versammlungsrecht konsequent an.“

Die Polizei übergab dem Anmelder der Versammlung am Dienstagabend eine beschränkende Verfügung und setzte für die Kommunikation über den gesamten Zeitraum einen Dolmetscher ein, um die Einhaltung der Auflagen überprüfen und strafrechtlich relevante Inhalte sofort erkennen zu können.

Während dieser Standkundgebung konnte die Polizei sicherstellen, dass u.a. keine antisemitischen und keine antiisraelischen Parolen skandiert wurden.

Die rechtliche Grundlage für beschränkende Verfügungen ist das nordrhein-westfälische Versammlungsrecht. Konkret verfolgt die Polizei mit diesen Verfügungen das Ziel, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und Straftaten wie zum Beispiel die Volksverhetzung sowie antisemitische und antiisraelische Hetze zu verhindern.

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange erläuterte bereits am 10. Oktober 2023, dass der Schutz des jüdischen Lebens in Dortmund höchste Priorität hat:

„Für potenzielle Störer habe ich eine unmissverständliche Botschaft: Antisemitische Äußerungen oder Symbole, die geeignet sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, werden wir besonders in diesem aktuellen Kontext nicht dulden.“

Polizeipräsident Lange:

„Pro-palästinensische Versammlungen gibt es bundesweit. Wir beobachten die Lage genau und befinden uns auch mit Blick auf das Versammlungsrecht im engen Austausch mit anderen Polizeibehörden. Das Grundgesetz schützt ausdrücklich friedliche Versammlungen. Wir werden daher alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und bei volksverhetzenden Aussagen oder anderen Straftaten sofort einschreiten.“

Quelle Polizei Dortmund

2 KOMMENTARE

  1. Eine Frage

    Das Versammlungsrecht unter freiem Himmel gilt lt. GG nur für Deutsche, oder etwa für alle, die hier leben?
    Das Gesetz ist doch wohl eindeutig.

    Personenkontrolle ist wohl angesichts der unverständlichen Zurückhaltung des Staates ein Fremdwort?

  2. Ich finde es Klasse, das solche Demonstrationen stattfinden dürfen. Führt es doch den verbliebenen Einheimischen gut vor Augen, mit wem sie so Tür an Tür wohnen.

    Idealerweise sollten solche Demos folgendermaßen ablaufen:

    -Einkesseln
    -Feststellung der Personalien
    -Ausländer direkt ausweisen
    -Doppelstaatler den deutschen Pass entziehen und dann ausweisen.

    Keine fremden Kriege auf unserem Boden, Remigration ist alternativlos.

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