Es sah aus wie eine Taschenlampe, war aber keine.
Am Dortmunder Hauptbahnhof wurden Bundespolizisten gestern Abend, 11. 10., durch einen Zeugen auf einen Streit zwischen mehreren Personen aufmerksam gemacht.
Im Personentunnel famden die Beamten die Streitenden vor, unter ihnen auch ein 15-Jähriger.
Der Minderjährige drehte sich während der Kontrolle immer wieder von den Polizisten weg und legte auffällig seine Jacke über seine Tasche. Auf die Frage, ob er gefährliche Gegenstände in der Tasche habe, ging der Junge nicht ein. Stattdessen griff er immer wieder, trotz Aufforderung, das zu unterlassen, in die Umhängetasche.
Der Grund offenbarte sich bei der Durchsuchung der Tasche. Die Bundespolizisten fanden ein Elektroschockgerät im detailgetreuen Nachbau einer Taschenlampe.
„Hierbei handelt es sich um eine Waffe zur Selbstverteidigung, bei der mittels Stromimpulsen oder Stromstößen das Ziel immobilisiert wird“, erklärt ein Polizeisprecher.
Wieso er diesen Elektroschocker gekauft und bei sich hatte, verriet der 15-jährige Syrer den Beamten nicht.
Nach Rücksprache mit dem Vater des Jungen durfte dieser seine Weiterreise selbstständig fortsetzen – allerdings ohne seinen Elektroschocker. Den stellte die Bundespolizei sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Quelle Bundespolizei Dortmund