Die Bundesregierung hat mit dem Wohngeld Plus-Gesetz zum 1.1.2023 das durchschnittlich gewährte Wohngeld von 180 € auf 370 € erhöht und damit mehr als verdoppelt. Außerdem haben jetzt zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Das sind bundesweit rund dreimal so viele wie vorher.
Das hat Folgen. Viele Kommunen werden der Antragsflut nicht mehr Herr.
So weist die Stadt Bergkamen darauf hin, dass sich die Bearbeitungszeiten im Bereich Wohngeld aufgrund der Vielzahl von Anträgen aktuell deutlich verlängert haben.
Trotz der Bereitstellung von zusätzlichem Personal sind Verzögerungen derzeit nicht zu vermeiden. Die Beschäftigen arbeiten jedoch weiter unter Hochdruck an den Anträgen. Bei einer Bewilligung wird das Wohngeld ab dem Monat nachgezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
„Das zusätzliche Personal befindet sich aktuell noch in der Einarbeitung. Darüber hinaus gibt es krankheitsbedingte Ausfälle, die sich leider nicht kompensieren lassen“, erläutert die Erste Beigeordnete Christine Busch. „Hinzu kommt, dass durch die Reform des Wohngelds viele Anträge zeitgleich gestellt wurden“.
Wer einen Antrag gestellt hat oder bei wem der Anspruch erneut überprüft werden muss und bislang keinen Bescheid oder eine Rückmeldung erhalten hat, soll bitte von Anfragen zum Stand der Bearbeitung absehen. „Auch das bindet Arbeitszeit, die dann für die Bearbeitung fehlt“, so die Erste Beigeordnete Busch.
Weitere Informationen zum Wohngeld und notwendige Antragsformulare finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld