Der umstrittene Radweg entlang der Kreisstraße K28 zwischen Unna-Billmerich und der A44-Brücke kommt. Der Kreistag beschloss den Bau nach langen kontroversen Diskussionen schlussendlich in seiner Sitzung am Dienstag.
Damit wird der Radweg/Mehrzweckstreifen am Ostenberg im Rahmen des vom Kreistag beschlossenen Radverkehrskonzeptes gebaut, zugleich die Fahrbahn saniert – vorzeitig, denn gemäß der vorliegenden Daten wäre diese Sanierung eigentlich erst 2025 notwendig. Das alles kostet den Kreis, die erwarteten Fördergelder (75 Prozent) schon abgezogen, rund eine halbe Mio. Euro.
Doch hierdurch könnten „Synergieeffekte erzielt werden“, heißt es in der jetzt beschlossenen Vorlage des Kreises. „Zudem ist eine Fahrbahnsanierung der K28 im Jahr 2025 aufgrund geplanter Brückenbauarbeiten über die A44 und die damit verbundene Umleitungsstrecke über die K28 fraglich.“
Die CDU hatte wegen dieser Umleitung und erhöhten Belastung kurzfristig noch versucht, die gesamte Sanierung zu verschieben. Das geschieht nun nicht.
Jens Schmülling (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität, Bauen und Geoinformation, erinnerte an den langen Diskussions– und Beteiligungsprozess: „Die Planungen wurden noch einmal überarbeitet und stellen einen wirklich guten Kompromiss zwischen der Förderung des regionalen Radwegeangebots und dem Pflanz- und Artenschutz dar.“
Hingegen beklagen die freien Wählergemeinschaften WfU und GFL eine „Fehlentscheidung“, ihre Stellungnahme folgt noch separat.
Das ist geplant
Die Planungen sehen vor, dass südlich der neuen A44-Brücke eine Achsanpassung der K28 auf einer Länge von 110 m bis zum südlichen Einmündungsbereich der Hertingerstraße vorgenommen werden muss, um den Anschluss an die Autobahnbrücke fahrdynamisch wieder herzustellen.
Zudem ist eine Querungshilfe vorgesehen. Zwei Bushaltestellen an der Hertingerstraße werden barrierefrei ausgebaut.
Im weiteren südlichen Verlauf wird die Hochbordanlage nach Westen erweitert, so dass neben dem Gehweg ein entsprechender Radweg Platz findet.
In Folge dessen wird auch die Achse der K28 in diesem Bereich nach Westen um 1 Meter verschoben und die vorhandene Querungshilfe entfällt in diesem Bereich. Daher sind hier auch keine Eingriffe in die Natur erforderlich.
Im Bereich der freien Strecke soll die K28 von 6,80 m auf 6,50 m verkleinert und die Achse Richtung Westen verschoben werden.
Bei der Reduzierung der Fahrbahnbreite ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70km/h möglich. Der derzeitige Radweg/Mehrzweckstreifen wird mit einem notwendigen Sicherheitsabstand von 1,00 m und einer Breite von 2,50 m umgeplant. Um weitere Eingriffe zu verringern, wird der Radweg zudem um 0,1m angehoben.
Der bereits vorhandene Radweg nördlich vor Billmerich wird bis zum Kreisverkehrsplatz im Bereich Am Ostenberg/Bergweg saniert. Fällungen oder Rodungen sind hierfür nicht erforderlich.
Eine Fortführung des Radwegs nördlich der A44-Brücke ist aufgrund fehlenden Grunderwerbs nicht möglich, ein Schutzstreifen wegen der benötigten Straßenbreite nicht umsetzbar. Auch eine Fahrradstraße kann aufgrund der Verkehrsbelastung und der Charakteristik der K28 nicht eingerichtet werden.
Eingriffe in die Natur
Um die Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren, soll die Fahrbahnbreite zugunsten des neuen
Radweges reduziert werden. Mit den überarbeiteten Planungen sind Eingriffe in die Natur in Form von
Rodungen einer Weißdornhecke nur noch auf einer Länge von ca. 117 laufenden Metern (690m²) im Bereich
der Böschung östlich der K28 erforderlich.
Hierbei handelt es sich um einen Teil des geschützten Landschaftsbestandteils Nr. 273 gem. Landschaftsplan Nr. 8 Raum Unna. Die Böschung muss teilweise abgetragen und bis zu 2,00m von der Straße abgerückt werden.
Nach den Erdarbeiten ist eine neue mehrreihige Weißdornhecke als Ersatz zu pflanzen. Der in diesem Bereich notwendige Grunderwerb wurde bereits getätigt.
Größere Bäume mit einem Durchmesser von mehr als 30 cm müssen in dem Abschnitt südlich der
Hertingerstraße nicht gefällt werden. Zum Schutz der vorhandenen Bäume, die im Abstand von 0,80 bis
1,00 m entfernt von der Baumaßnahme stehen, werden Wurzelbrücken im neuen Radweg eingebaut, sodass
ein Eingriff in den Wurzelbereich vermieden wird.
Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen wurde eine Artenschutzprüfung Stufe II
durchgeführt. Um ein Erfüllen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m.
Abs. 5 BNatSchG für Fledermäuse und Vögel zu vermeiden, wurden Maßnahmen zur Vermeidung und
Verminderung sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für einzelne Arten und Artgruppen festgelegt.
Erforderliche Gehölzrodungen werden in der Zeit von Oktober bis Februar durchgeführt. Ersatzquartiere für
Star und Gartenrotschwanz werden fachgerecht angebracht.
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan wurden die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft erfasst
und bilanziert. Zur Anbindung des Radweges an die neue Autobahnbrücke und für den Umbau der
vorhandenen Bushaltestelle wurden bereits im Februar bis zum Abzweig Hertingerstraße 7 Bäume
entfernt, diese wurden in der Eingriffsbilanzierung ebenfalls berücksichtigt.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsbewertung ergibt einen erforderlichen Kompensationsanspruch durch nicht
vermeidbare Eingriffe von 8.974 Biotopwertpunkten. Das entspricht einer zusätzlichen Gehölzanpflanzung auf
einer Fläche von 2.244m². Diese Ersatzmaßnahme soll auf einer kreiseigenen Fläche an der Kreisstraße K 40n
umgesetzt werden.
Kosten und Fördermittel
Die Gesamtbaukosten belaufen sich nach aktuellen Ermittlungen auf ca. 1,7 Mio. €. Hierbei entfallen 0,6 Mio.
€ für den Radwegebau. Gemäß Förderung der Bezirksregierung erhält der Kreis für die Baumaßnahme eine
Förderung von 75% der Gesamtsumme, so dass der Eigenanteil des Kreises sich auf ca. 0,425 Mio. € beläuft.
Sollte der Kreis Unna auf den Bau des Radwegs an der K28 verzichten, sind die Kosten für die Achsanpassung
südlich der Autobahnbrücke der A44, welche auf ca. 200.000 € geschätzt werden, den barrierefreien Ausbau
zweier Bushaltestelle mit insgesamt ca. 180.000 € sowie die Errichtung einer Querungshilfe für ca. 50.000 €
selbst zu tragen. Diese baulichen Maßnahmen werden unabhängig des Baus des Radwegs umgesetzt.
Für die eigentliche Straßensanierung der K28 können nur Fördermittel generiert werden, wenn der Kreis nachweist,
dass die Belange der Nahmobilität über eine Alternativtrasse trotz Umweg gleichwertig berücksichtigt
werden (Bezirksregierung Arnsberg).“
Quelle Kreis Unna
[…] Die Kreistagsfraktion der beiden Wählergemeinschaften GFL („Gemeinsam Für Lünen“) und WfU („Wir für Unna“) bedauert den aktuellen Beschluss des Kreistages, wonach entlang der K 28 ein aus ihrer Sicht völlig unnötiger Radweg gebaut werden soll. […]