Gesucht wegen schwerer Brandstiftung und Angriffen auf Polizisten – erwischt, als sie eine Frau schlug

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Der Dortmunder Hauptbahnhof. / Foto Rinke

Wegen zahlreicher Straftaten, darunter schwere Brandstiftung und Angriffe auf Polizeibeamte, war eine 43-jährige Wohnsitzlose von zwei Staatsanwaltschaften gesucht worden, bevor sie vorige Woche durch eine Gewalttat in der Dortmunder Bahnhofshalle auffiel – und vorläufig festgenommen wurde.

Zum Opfer der aggressiven Frau wurde eine 36-jährige Passantin.

Diese hielt sich gegen 08:30 Uhr ahnungslos vor einer Bäckerei auf, als plötzlich die ihr wildfremde Kongolesin von hinten an sie herantrat, sie anbettelte und ihr unvermittelt mit voller Wucht eine gefüllte Tüte ins Gesicht schlug.

Eine Reisende schritt ein, trennte die Frauen voneinander.

In der Plastiktüte befanden sich unter anderem Plastikflaschen. Die 36-Jährige erlitt keine sichtbaren Verletzungen und lehnte eine ärztliche Versorgung ab.

Die aggressive Angreiferin musste die Bundespolizisten auf die Wache begleiten. Dort durchsuchten die Polizisten sie, konnten jedoch keine Ausweisdokumente bei ihr finden. Somit wurde die Identität der Frau mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei festgestellt:

Überprüfungen ergaben, dass die wohnsitzlose Afrikanerin von zwei Staatsanwaltschaften (Düsseldorf und Dortmund) zur Aufenthaltsermittlung gesucht wurde. Demnach waren gegen die 43-Jährige mehrere Strafverfahren eingeleitet worden, wegen schwerer Brandstiftung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

Ein Atemalkoholtest ergab, dass die polizeibekannte Angreiferin mit 2 Promille den Zustand der Volltrunkenheit aufwies. Mit einem weiteren Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ausgestattet, verließ sie die Wache wieder.

Dazu erläuterte uns die Sprecherin der Bundespolizei, Anne Rohde, auf Nachfrage:

„Die 43-Jährige wurde nach der Feststellung des Sachverhaltes auf freiem Fuß belassen. Abschiebungen werden grundsätzlich von der zuständigen Ausländerbehörde initiiert bzw. veranlasst.“

Quelle Bundespolizei DO

3 KOMMENTARE

  1. Muss man das als „Normalbürger“ verstehen?
    Da wird jemand gesucht dessen Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht bekannt sein kann, da Wohnungslos.
    Nun wird sie gefunden damit die eingeleiteten Strafverfahren umgesetzt werden können.
    Wird allerdings mit einem weiteren Ermittlungsverfahren wieder auf freien Fuß gesetzt damit sie erneut auf Nimmerwiedersehen verschwindet und ab heute dann erneut wieder von den zwei Staatsanwaltschaften gesucht wird?

  2. vernünftiger wäre es, die Dame sofort einzubürgern, um die Ausländerbehörde zu entlasten und die Ausländerkriminalitätsrate zu senken, zumal es sich doch eher um Kavalierinnendelikte handelt – die größte Gefahr droht unserem Lande doch von…

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