Dei Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf die Kreisstadt und ihre Bürger hinterfragt die Freie Liste Unna (FLU). Der Fraktionsvorsitzende Klaus Göldner hat einen Fragekatalog ans Rathaus geschickt:
Wie gedenkt die Stadt in der verordneten Schnelle die Vorgaben umzusetzen – insbesondere in Anbetracht des schlicht desolaten Haushalts?
Mach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) kostet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel die Kommunen mindestens 8 Milliarden Euro. Insgesamt 135.000 kommunale Gebäude müssten bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden. Würden die Auflagen erfüllt, entstünden Mehrkosten pro Anlage von 60.000 Euro pro Anlage, teilte der DStGB auf Nachfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) mit.
Klaus Göldner stellt folgende Fragen an den Bürgermeister:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wigant,
das kurz vor der Verabschiedung stehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) bedeutet im Kern, dass grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen muss.
Da das Gesetz in erheblichem Maße auch in den Entscheidungsbereich der Menschen eingreift und weite Teile der privaten Gebäudebesitzer in finanzielle Probleme bringen kann, ist die diesbezügliche Verunsicherung in der Bevölkerung immens. Hinzu kommt, dass es zu diesem Thema nahezu täglich einen neuen Sachstand zu geben scheint.
Bezogen auf die Energetik der städtischen Gebäude, die derzeit genutzte Heiz- und Warmwassertechnik sowie die voraussichtliche Lebensdauer der eingebauten Anlagen könnten auch für die Kreisstadt Unna in absehbarer Zukunft Millioneninvestitionen
erforderlich sein.
„Während im privaten Bereich alle Eigentümer von Gebäuden kurzfristig eine geeignete Lösung für die Umsetzung des GEG suchen müssen, treffen die Auswirkungen damit auch auf die teils desolaten Haushalte der Städte und Kommunen.“
Eine Verlautbarung des Städte- und Gemeindebundes NRW stellt hierzu folgendes fest (Auszug):
„Auf Bundesebene soll noch in diesem Jahr ein Rahmengesetz zur kommunalen Wärmeplanung auf den Weg gebracht werden; mit dem der Bund die Länder im Rahmen eines Gesetzes für die kommunale Wärmeplanung verpflichtet, eine Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte bereits am 28.07.2022 einDiskussionspapier zur flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht, das die Pläne der Bundesregierung erläutert. (vgl. Schnellbrief Nr. 425 vom 23.08.2022).
Die Wärmeplanung soll danach ein „Bottom up-Prozess“ sein, der maßgeblich von den Kommunen gestaltet, vorangetrieben und gesteuert wird. Sie soll in einem rechtlich verbindlichen Wärmeplan münden, der aufgrund der einheitlichen, formalen undinhaltlichen Anforderungen des Bundesgesetzes erlassen wird. Dabei soll ein Wärmeplan aus den Elementen Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Wärmewendestrategie bestehen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktion Freie Liste Unna (FLU) stellt zu diesem Thema folgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:
- Ist Ihnen die Brisanz des Gesetzes in Bezug auf die Auswirkungen der sogenannten Wärmewende auf die Kreisstadt Unna bewusst?
- Gibt es bei Ihnen und/oder in der Verwaltung der Kreisstadt Unna bereits konkrete Überlegungen zur Umsetzung der Wärmewende, insbesondere in Bezug auf städtische Bestandsgebäude, wenn ja, welche?
- Gibt es bereits eine konkrete Bestandsanalyse für die Liegenschaften der Kreisstadt Unna? Wenn nicht, beantragt die FLU- Fraktion hiermit, diese unverzüglich zu erarbeiten.
- Gibt es konkrete Überlegungen für eine „kommunale Wärmeplanung“ der Kreisstadt Unna? Sollte dies nicht der Fall sein, beantragt die FLU- Fraktion hiermit, umgehend damit zu beginnen. Dabei geht es insbesondere auch um die Entwicklungsplanung für ein Fern- und Nahwärmeangebot im Stadtbereich.“
Pressemitteilung FLU