Ein von der Kommune beschlossener Lärmaktionsplan ist allein nicht ausreichend, um Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abzuändern.
Mit dieser Begründung wurde eine Tempo 30-Beschränkung auf einer innerörtlichen Landesstraße in NRW gekippt. Die Begründung liest sich auch für die Gegner der Tempo-30-Strecken auf Hauptstraßen in Unna (oder anderen Städten) aufschlussreich.
Dies umso mehr, als es im konkret verhandelten Fall lediglich um eine nächtliche Tempobegrenzung ging.
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