Diese Zahl verschlägt den Atem.
Mit einem schier unfassbaren Alkoholpegel hatte sich vormittags eine 46-jährige Frau aus dem Märkischen Kreis aufs Fahrrad gesetzt.
Sie stürzte – verletzte sich glücklicherweise nur leicht. Andere Verkehrsteilnehmer kamen nicht zu Schaden.
Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Rettungskräfte Alkoholgeruch. Polizeibeamte veranlassten daher eine Blutprobe. Nun liegt das Ergebnis des rechtsmedizinischen Gutachtens vor.
Es ergab eine Blutalkoholkonzentration von 5,18 Promille. „Einen vergleichbaren Wert hat es im Zuständigkeitsbereich der Polizei MK bislang nicht gegeben“,
stellt der Polizeisprecher merklich (negativ) beeindruckt fest.
Die Polizei unterstreicht:
Auch für Radfahrer gelten Alkoholgrenzen. Bereits ab 0,3 Promille im Zusammenspiel mit Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien fahren, lallendes Sprechen) bitten Polizeibeamte zur Blutprobe. Doch auch ohne auffälliges Verhalten können ab 1,6 Promille Atemalkohol eine Fahrt zur Wache und ein Strafverfahren anstehen.
Was viele nicht wissen: Auch Radfahrer, die betrunken fahren, können ihren Führerschein verlieren. Die zuständige Führerscheinstelle wird bei derartigen Verstößen durch die Polizei informiert und leitet dann weitere Schritte ein.
Im aktuellen Fall wird gegen die Iserlohnerin wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Der Gesetzgeber sieht hierfür Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis vor.