Wer möchte sich für die Demokratie engagieren?
Die Stadt Unna benötigt für die Durchführung der Landtagswahl am 15. Mai 2022 noch freiwillige Helferinnen und Helfer.
Bereits zur Bundestagswahl hatten sich viele Ehrenamtliche gemeldet, die das Wahlamt tatkräftig unterstützten. Das Wahlamt ist jetzt erneut auf Unterstützung angewiesen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den Wahlvorständen eingesetzt. Diese werden von den Gemeindebehörden berufen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein, das bedeutet man muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und einen Wohnsitz in NRW haben. Die Wahlvorstände bestehen für jedes Wahllokal aus:
einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteher
der stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
weiteren drei bis sechs Beisitzerinnen und Beisitzern.
Sie haben folgende Aufgaben
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe des Stimmzettels,
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahlräume Vorbereitungen treffen und treten bereits um 7.15 Uhr zusammen.
Bis 18 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Um die gesamte Wahlzeit abzudecken, wird ein Schichtdienst eingeteilt. Danach folgt die Auszählung.
Für ihre Tätigkeit erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Wahlhelfers findet man außerdem auf der Internetseite des Landeswahlleiters.
Wer sich als Wahlhelferin oder -helfer zur Verfügung stellen möchte, kann sich telefonisch (02303/103-313), per Mail wahlamt@stadt-unna.de oder schriftlich im Bürgerservice im Unnaer Rathaus melden. Wünsche zum Einsatzort werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Quelle Stadt Unna