Kreis verimpft ab Sonntag auch Novavax: Wieviel für wen vorgesehen ist

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Hinweisschild zum Parkplatz am Impfzentrum Unna. (Foto Kreis Unna)

Das Land NRW rollt den angekündigten Novavax-Impfstoff aus. Er kommt am Wochenende beim Kreis Unna an, kündigt Kreissprecher Max Rolke an.

Ab Sonntag, 27. Februar, steht Novavax zunächst in der Impfstelle in Lünen, ab Mittwoch, 2. März auch in Unna zur Verfügung.

Der Kreis Unna erhält insgesamt 3.410 Impfdosen. Die Hälfte davon muss für die zweite Impfung zurückgelegt werden, daher stehen zunächst 1.705 Dosen zur Verfügung.

Geimpft werden sollen damit zunächst nur Personen aus Gesundheitsberufen und Personen, die eine ärztlich attestierte Unverträglichkeit auf die vorhandenen Impfstoffe haben“,

so Dr. Claudia Sauerland von der Koordinierenden Covid-Impfeinheit (KoCI).

Der Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax ist ein sogenannter Proteinimpfstoff (Eiweißimpfstoff) und funktioniert anders als ein mRNA-Impfstoff, hat aber eine vergleichbare Wirksamkeit wie die bekannten Impfstoffe. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens 3 Wochen erforderlich. Eine Kreuzimpfung (Kombination von mRNA- oder Vektor-Impfstoff und Novavax) ist nicht möglich. Der Impfstoff steht zunächst ausschließlich den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung – die niedergelassenen Ärzte können daher noch keine Impfungen mit diesem Impfstoff anbieten.

Impfungen ohne Termin
Geimpft werden am 2. und 4. März in Unna ohne Termin alle Interessierten, die die Voraussetzungen erfüllen:

  • 75 Prozent des Impfstoffs sind für die Gruppe der Menschen reserviert, die in Gesundheitsberufen sowie weiterer Berufsgruppen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, tätig sind.
  • 20 Prozent sind für Menschen reserviert, die eine Unverträglichkeit nachweisen können.
  • 5 Prozent der Dosen stehen darüber hinaus der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung.

Wer sich dafür vormerken lassen möchte, kann eine E-Mail an impfungen@kreis-unna.de schreiben. Ab dem 7. März ist eine Terminbuchung erforderlich.

Die Arbeitgeberbescheinigung sowie viele weitere Informationen und häufig gestellte Fragen sind unter www.kreis-unna.de/impfen zu finden. Mehr zum Novavax-Impfstoff ist unter www.zusammengegencorona.de zu finden.

Die Personengruppen, die den Novavax-Impfstoff erhalten und unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, sind in Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes in Absatz 1 genannt: www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html.

Quelle Kreis Unna

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