Die „Filtertüte“ im Gesicht wird in NRW nicht verpflichtend.
Wenn ab dem 19. Februar auch Ungeimpfte wieder in allen Geschäften Zutritt bekommen, gilt eine dringende Empfehlung, aber keine Pflicht zur FFP2-Schutzmaske. Zulässig bleibt auch die dünne OP-Maske.
Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am 16. Februar 2022 beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnungum. Die neuen Regelungen treten am Samstag, 19. Februar 2022, in Nordrhein-Westfalen in Kraft.