Verkehrssituation am Afferder Weg heute Thema im Hauptausschuss

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Stadthalle Unna / Foto RB

Ein Bürger aus Unna fordert seinen Bürgermeister Dirk Wigant (CDU) energisch zum Handeln auf. Es geht um die Verkehrssituation auf dem Afferder Weg. Dort werde viel zu schnell gefahren, die Gehwegsituation sei mehr als unbefriedigend, und es sei dringender Handlungsbedarf in vielerlei Hinsicht.

Im Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates Unna wird die Beschwerde neben weiteren Tagesordnungspunkten am heutigen Donnerstag Thema werden. Das Gremium tagt um 17 Uhr in der Erich-Göpfert-Stadthalle.

Der Afferder Weg ist Bestandteil des Projekts „Unna soll zur Stadt der Radler werden“, welches die Stadtverwaltung Anfang Februar dieses Jahres vorstellte.

HIER lesen Sie mehr über die Kritik des Anwohners vom Afferder Weg.

1 KOMMENTAR

  1. Als Hausbesitzer oder Grundstückseigentümer treffen einen bestimmte Verkehrssicherungspflichten. Diese Gehweg-Pflicht umfasst nicht nur den Winterdienst, sondern auch das Reinigen des Gehsteigs von Laub und Unkraut.

    Quelle Bußgeldkatalog 2021
    Wer muss den Bürgersteig reinigen?
    Grundsätzlich sind eigentlich die Städte und Gemeinden für das Räumen von Straßen und Gehwegen zuständig. Allerdings haben viele diese Verpflichtung an die Hausbesitzer abgegeben, sodass nun für die Anwohner die Gehwegreinigung Pflicht ist.

    Was gehört zur Gehwegreinigung?
    Die vorgeschriebene Kehrpflicht umfasst neben Laub und Schnee auch Blütenblätter. Zudem ist es ggf. auch notwendig, auf dem Bürgersteig Unkraut zu entfernen. Die Pflicht besteht daher nicht nur in Herbst und Winter
    Reinigungsklasse II
    durch die Stadt die Fahrbahnen und durch den Eigentümer die Gehwege wöchentlich
    zweimal.
    Die Fahrbahnreinigung beinhaltet die Straßenreinigung und die Winterwartung.
    Die Gehwegreinigung beinhaltet Reinigung und Winterwartung. . 2 Abs. (3) der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird wie folgt neu
    hinzugefügt:
    Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer
    (3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des
    Eigentümers der Erbbauberechtigte.
    Quelle Stadt Unna( Dezember 2011)
    Also der Punkt Unkraut und unwegbarkeit sehe Ich als nicht groß verhandelbar

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