Zum Hochwasserschutz in Unna-Billmerich bekam unsere Redaktion folgende Stellungnahme:
Stellungnahme zum Antrag des SPD-OV Unna-Billmerich
Vorlage 0323/21 in der Sitzung vom 25.10.2021
„Billmerich war am 14.7. durch Überflutungen von öffentlichen Straßen betroffen.
Der Antragsteller hat die Hochwasserproblematik bewusst auf das Rechtsverhältnis zwischen Grundeigentümer und Straßenbaulastträger konzentriert, da hier ein rechtlicher Ansatz zur Ursachenbekämpfung vorliegt.
Die Kreisverwaltung hat das in dem Ihnen vorliegenden Schreiben ja auch bestätigt.
Leider gibt es bis heute kein Hochwasserschutzgesetz, das die Gemeinden zur vorsorge und nachhaltigen Bewältigung von Hochwasserereignissen verpflichten würde. Die Klärung von Schadensursachen und Folgen bleibt daher den kommunalen Akteuren überlassen.
Allein die Festlegung von Überschwemmungsgebieten nach § 76 WHG reicht nicht aus. Es existiert ja bereits für die Stadt Unna eine Starkregenkarte.
Die durch Hochwasser betroffenen Straßenzüge sind im Antrag des SPD-OV Billmerich aufgeführt. Ich beschränke mich bewusst auf diese Bereiche, da hier der § 37 WHG greift. Das heisst, der Grundeigentümer von höher liegenden Grundstücken ist in der rechtlichen Verantwortung gegenüber dem unten liegendem Grundeigentümer. Das WHG nennt dazu den Begriff des wild abfließenden Wassers.
An dieser Stelle sei erwähnt: Billmerich ist durch seine landwirtschaftlichen Hanglagen gekennzeichnet, die bei Starkregen im Norden, Osten und Süden in den Ort hinein entwässern. Und zwar weitgehend über die tiefer liegenden und mit Gefälle versehenen Straßen.
Damit sind die Stadt und und der Kreis Unna als Straßenbaulastträger betroffene Gebietskörperschaften.
Aufgrund dieses Rechtsverhältnisses kann der Fachbereich „Mobilität Natur und Umwelt“ der Kreisverwaltung auf Antrag aktiv werden und versuchen, nachhaltige Lösungen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Grundeigentümern zu finden.
Wir machen bewusst in dieser Phase der Diskussion keine detaillierten Vorschläge für Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Experten des Kreises sind hier gefragt, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer, den Landwirten und technischen Experten – auch unter Beteiligung der Stadtbetriebe – Lösungen zu erarbeiten. Diese Vorgehensweise kann durchaus als Muster für andere Stadtteile gelten.
In der Zwischenzeit haben wir einige Gespräche mit den Stadtbetrieben und dem zuständigen Fachbereich der Kreisverwaltung geführt. Für den Lange-Jupp-Weg gibt es bereits unter Mitwirkung von Bernhard Albers und der Bauverwaltung detaillierte Planungen.
Danke an Frank Peters, der immer kurzfristig einen runden Tisch anberaumt hat. Hier der Hinweis, dass die Stadtbetriebe auch deutlich gemacht haben, wo die Grenzen ihrer Kompetenzen liegen. Und die enden oft genug an den Siedlungsaussengrenzen, an den Stellen also, wo die Abwasserkanalisation beginnt.
Wir sind mit der Ursachenfindung und -Bewältigung jedoch in der freien Landschaft. Daher wollen wir – und sind uns darüber mit der Kreisverwaltung sowie dem Ortsvorsteher von Billmerich inzwischen einig, die Fachkompetenz von Landschaftsplanern und Wasserexperten nutzen, um in eine Reihe von Fachgesprächen einzutreten.
Wir betonen, dass wir zunächst die Kommunikation zwischen allen Beteiligten in Gang bringen wollen. Am Ende des Diskussionsprozesses werden dann hoffentlich Lösungskonzepte stehen, die fachlich fundiert umgesetzt werden können.
Es ist klar, dass Starkregenereignisse in Intensität und Dauer sehr vom Zufall abhängen. Das nächste Hochwasser kann glimpflicher oder auch viel übler ablaufen.
Die schwachen Stellen in unserer Infrastruktur sind inzwischen durch verschiedene Schadensfälle weitgehend bekannt. Wir sollten daher uns daher genau auf diese in der Analyse und der Festlegung von Abhilfemaßnahmen konzentrieren. Ob diese dann ausreichen werden, wird sich in Zukunft zeigen.
Ein interessanter Ansatz bei der Problembewältigung ist die Integration von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der landwirtschaftlichen Subventionen, einer künftig mehr wasserwirtschaftlich betonten Revision der Landschaftsplanung für die Stadt Unna (evtl. 2022) sowie einzelnen Projekten der landschaftlichen Umgestaltung im Sinne des Hochwasserschutzes.
Ein technischer ansatz ist die Anlage von Pufferzonen zwischen Ackerlandschaft und Siedlungsbauwerken.
Dass hierfür übrigens bereits Gelder bei der Kreisverwaltung bereitstehen, sei nur am Rande erwähnt.“
Ralph Bürger (Sachk. Bürger der SPD im Rat Unna)
Drosselweg 6, 59427 Unna