Piste schmal, Pkw breit – „Ich kann Ihnen doch nicht den Lenker abfahren“: Mal eine Ehrenrettung für Autofahrer

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Symbolbild Freizeitradeln, hier in der ländlichen Fröndenberger Palz (Bausenhagen / Bentrop). (Foto Rinke)

Mindestens 1,50 Meter Abstand müssen Autofahrer innerorts beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern einhalten, außerorts sind es sogar 2 Meter. Sonst drohen Bußgelder.

Wenn aber nun das Auto selbst schon fast so breit wie die Fahrbahn ist – was dann? Dann heißt es, streng genommen, aufs Überholen verzichten und hinterherzockeln, notfalls auch kilometerweit.

So, wie es ein Mitglied unserer Redaktion jüngst auf einem schmalen, schlaglochzerklüfteten Verbindungsweg im ländlichen Fröndenberg erlebte und an dieser Stelle einmal eine Lanze brechen möchte für oftmals gescholtene Autofahrer:

„Ich bin viel mit dem Fahrrad unterwegs, und ich fahre auch Auto und gehe zu Fuß. Von daher kann ich das Thema gegenseitige Rücksichtnahme, glaube ich, ziemlich neutral bewerten. Ich möchte hier tatsächlich einmal eine Ehrenrettung für Autofahrer loswerden, denn als Radfahrerin erlebe ich Autofahrer derzeit ganz überwiegend rücksichtsvoll bis sogar extrem defensiv.

Von vereinzelten „Zu eng-Überholern“ und/oder Dränglern abgesehen, aber die verhalten sich vermutlich auch in anderen Lebenssituationen rücksichtslos. Ich hatte z. B. mal auf einem völlig kaputten, super engen Verbindungsweg oberhalb von Wickede einen höchst genervten Motorradfahrer hinter mir, der offenbar keine Lust hatte, mich links über die Schlaglochtrümmer zu überholen. Deshalb fuhr er ganz dicht auf und wollte mich von dem schmalen Stück heilem Asphalt in der Mitte, auf dem ich radelte, aggressiv weghupen und -schreien. Ich sollte also nach rechts in die Schlaglochtrümmer ausweichen und mir möglicherweise den Hals brechen.

Zur Antwort bin ich schön mittig weitergeradelt, was ihn dann richtig auf die Palme trieb. Er hat dann schlussendlich wütend überholt und mir noch eine fette Beleidigung hinterhergebrüllt. Auf Krawall gebürstet, aber eine Negativausnahme.

Rückblickend auf den letzten Fahrradsommer kann ich für mich persönlich das Fazit ziehen: Je enger die Fahrbahn, desto defensiver die Autofahrer, sowohl entgegenkommende als auch überholende, und mit Abstand den weitesten Seitwärtsschlenker beim Überholen vollziehen Fahrer getunter Autos. Warum auch immer, aber die wechseln oft komplett auf die andere Straßenseite. Ist mir einfach (positiv) aufgefallen.

Auf engen, holprigen Verbindungswegen wie dem oben schon erwähnten weichen Autofahrer vor mir als Radlerin oft vorsorglich so weit zur Seite aus, bis sie fast im Graben landen. Viele kriechen geduldig hinter einem her, Hunderte Meter – da sollte man als Radler, finde ich, kurz stoppen und zur Seite rücken, um gefahrloses Überholen zu ermöglichen. Das fände ich als Autofahrerin ja auch gut. Außerdem, wie gesagt, es mindert Unfallgefahren.

Auf schmalen Verbindungsstraßen wie hier in der Fröndenberger „Palz“ (Prozessionsweg bei Bausenhagen) ist das Einhalten des Mindestabstands beim Überholen oft nicht möglich. Umso wichtiger ist gegenseitige Rücksichtsnahme und defensives Verhalten – ob als Autofahrer, Radler, Motorradfahrer oder Fußgänger. (Foto RB)

Das Vorbeiwinken von Autos auf schmalen Straßen funktioniert meistens, aber auch nicht immer. Neulich schlich auf einem namenlosen Verbindungsweg im Südkreis ein SUV hinter mir her, der fast so breit wie die Fahrbahn war. Er schlich und schlich. Ich fühlte mich verfolgt und machte immer wieder Winkzeichen, „bitte vorbeifahren, da kommt kein Gegenverkehr“. Aber nichts passierte. Bis ich dann etwas genervt seitlich im Grünstreifen stoppte und der Fahrerin zurief, „wieso überholen Sie denn nicht?“ Ihre Antwort war: „Ich kann Ihnen doch nicht den Lenker abfahren. Ich muss 1,50 Meter Abstand halten.“

Sie fuhr dann erleichtert vorbei, wir winkten uns zu, ich stieg wieder aufs Rad, jetzt ohne Auto hinter mir, das Leben kann so einfach und erfreulich sein.

Das bisher tollste Erlebnis von Rücksichtnahme hatte ich im Frühjahr auf dem Prozessionsweg in Fröndenberg-Bausenhagen: Bergan auf rettungslos zerklüfteter „Fahrbahn“ sehe ich schon von weitem, wie mir ein Auto entgegenkommt. Ich will (trotz Anstieg) stoppen, weil mir das einfach zu eng aussieht – aber der Autofahrer, ein junger Mann, ist selbst schon stehen geblieben.

Noch gut 100 Meter von mir entfernt hat er seinen Motor ausgestellt und sitzt dort einfach tiefenentspannt im Wagen, bis ich denn so 1, 2 Minuten später an ihm vorbeigestrampelt bin. Meinen Dankesruf quittiert er knappst möglich mit einem coolen „Klaro“, tippt sich ans Baseballcap und fährt weiter. Sollte dieser gechillte Herr hier mitlesen: Nochmal herzlich Dankeschön! Und meine Erfahrung aus solchen Erlebnissen: sich einfach kurz ins Gegenüber zu versetzen hilft meistens ungemein.“

Fahrradfahren, hier auf dem Henrichsknübel in Fröndenberg. Foto: S. Rinke / RB

Das sagt die StVO zum seitlichen Abstand beim Überholen von Radfahrern

Der Mindestabstand zwischen Fahrrad und Auto ist in der StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. In § 5 heißt es, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen innerorts 1,5 Meter Seitenabstand halten müssen – außerorts sind es mindestens zwei Meter.Dabei spielt es keine Rolle, ob der Radfahrer auf der Straße oder auf einem Radfahr- oder Schutzstreifen fährt.

Wichtig: Bei Glätte, Wind, Steigungen oder anderen Gefahrensituationen kann ein größerer Abstand erforderlich sein, wenn ein Auto ein Fahrrad überholen möchte. Denn in solchen Momenten können Radfahrer schnell ins Schwanken geraten. Auf den Meter genau ist dieser größere Abstand aber nicht festgelegt. Hier müssen Autofahrer die Lage selbst einschätzen.

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