„Bundesverkehrswegeplan verfassungswidrig – A46-Ausbau auch“

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Foto: ©A. Reichert

„Der Bundesverkehrswegeplan, in dem auch der Bau der A46 zwischen Hemer, Menden, Wickede und Arnsberg steht, ist verfassungswidrig.“

Das betont die Ausbaugegner-Initiative GigA mit Verweis auf ein Rechtsgutachten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Dieses wurde am Donnerstag vorgestellt.  

„Das Gutachten zeigt, dass es gegen den Bundesverkehrswegeplan erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt“, so die A46-Ausbaugegner.

„Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen vorschreibt.“

Das von der Bundesregierung unterzeichnete Pariser Klimaabkommen sieht vor, dass die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden soll. Der Bundesverkehrswegeplan hat dieses Ziel aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientiert sich vor allem an Wirtschaftlichkeitsüberlegungen.  

„Das Gutachten des BUND macht deutlich, dass der Bundesverkehrswegplan von Beginn an wesentliche rechtliche Vorgaben nicht erfüllt hat. Er ist nicht verfassungskonform.

Wir brauchen deshalb eine komplette Überprüfung aller Verkehrsprojekte und eine vollkommene Neuausrichtung der Verkehrspolitik. Eine neue Bundesregierung muss dafür zunächst mal den Bau neuer Autobahnen und die Planungen für die A46 unverzüglich stoppen.

Das ist unsere Forderung gerade jetzt während der laufenden Koalitionsverhandlungen. Die haben wir ja bereits den verhandelnden Parteien mitgeteilt“, stellen die Sprecher der GigA fest. 

Bereits im Sommer hatte ein Gutachten des Naturschutzbund NABU gezeigt, dass die laufenden Planungen zum Bau der A46/B7n und anderer Straßen rechtssicher gestoppt werden können.

Das jetzige Gutachten des BUND geht nun sogar noch weiter. Es wurde verfasst von der Rechtsanwältin Franziska Heß, die die erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Klimaschutzgesetz mitformuliert hat. Das Gericht hatte im April festgestellt, dass das deutsche Klimagesetz teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und die bisherigen Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen nach 2030 drastisch verändert werden müssen. 

„Mit einer Realisierung der Straßenprojekte im Bundesverkehrswegeplan kann das nicht gelingen. Allein die A46 sorgt nach den bisherigen Planungen für zusätzlich 10.000 Tonnen Kohlendioxid jährlich.

Stattdessen müssen die Emissionen im Verkehr, wie im Klimaschutzgesetz vorgegeben und vom Bundesverfassungsgericht unterstrichen, bis 2030 halbiert werden.

Mit immer neuen Autobahnen und einem Weiter-so geht das nicht“, so die GiGa abschließend.  

Quelle: Pressemitteilung GiGa

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