NRW-Fluthilfen für Unternehmen starten:
Mit den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat sowie der heutigen Veröffentlichung der Förderrichtlinie für den Wiederaufbau ist der Weg für die Fluthilfen für Unternehmen, Private und die öffentliche Infrastruktur frei.
Seit Freitag, 17. September, können Unternehmen in NRW die Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Unwetters beantragen.
„Damit ist der erste, wichtigste Schritt getan“, kommentiert Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer wollen ins Handeln kommen und die Schockstarre überwinden. Nun wird es darauf ankommen, dass die Anträge schnell er- und bearbeitet werden.“
Mitgliedsunternehmen erhalten bei ihrer Industrie- und Handelskammer Hilfe bei der Antragsstellung, Beratung sowie alle wichtigen Informationen. Im Antragsverfahren unterstützen die IHKs durch eine Vorprüfung und sichern so eine schnelle Bearbeitung bei der NRW.Bank als zuständige Bewilligungsstelle.
Informationen und Unterlagen finden Sie bei der NRW.Bank unter: www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/
Die Landesregierung NRW stellt unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe Informationen zu den Aufbauhilfen und zum Verfahren bereit.
IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.
Quelle: IHK NRW