Subventioniert gegen Leerstände in Kamen-City – Inhaber verzichten auf 30 % der letzten Miete

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Friseur Samet Gül (r.) mit der stell. Innungs-Obermeisterin Petra Laarmann-Quante (Werne) und Volker Stein, Geschäftsstellenleiter Unna der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe. (Foto Kreishandwerkschaft)

Strahlend farbig, schillernd und voller Ideen …

… hat Friseur Samet Gül seinen neuen Salon „Burlesque“ an der Kamener Weststraße eröffnet. Es ist nicht irgendeine beliebige Neueröffnung, denn:

Der auffällige Salon ist laut Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe das erste auf zwei Jahre mit öffentlichen Mitteln subventionierte Ladenlokal in der Kamener Innenstadt, bei dem die Besitzer auf 30 Prozent der letzten Altmiete verzichten.

„So sollen die Leerstände in der City bekämpft werden“,

erklärt die Kreishandwerkerschaft den aus ihrer Sicht begrüßenswerten Ansatz.

Gleich zu Beginn konnten sich die Stellvertretende Innungs-Obermeisterin Petra Laarmann-Quante (Werne) sowie Volker Stein (Geschäftsstellenleiter Unna der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe) von der Ideenfülle des 36-jährigen Samet Gül überzeugen: Sein Salon wartet unter anderem mit rot marmoriertem Fußboden, aufwendigen Stuck-Details, vielen goldenen Accessoires, Leder- und Plüsch-Sesseln, einer Bühne und noch mehr Platz für die Kundinnen und Kunden sowie für künftige Events im Zusammenspiel etwa mit Möbelhäusern oder Fotografen durch sein komplett eigenständiges Flair auf – „eben ganz ich“, wie es Gül auf den Punkt bringt.

Der auffällige Salon sei das erste mit Steuergeld subventionierte Ladenlokal in der Kamener Innenstadt, bei dem die Besitzer auf 30 Prozent der letzten Altmiete verzichten. Es gelte, Leerstände in der Innenstadt zu bekämpfen.

Hintergrund ist das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“:

Es wurde am 9. Juli 2020 aufgelegt. 70 Millionen Euro stehen bereit, um den Wandel im Handel aktiv zu begleiten. Nahezu alle eingereichten Anträge können bei der Bewilligung berücksichtigt werden.
 
Ministerin Ina Scharrenbach: „Innenstädte und Zentren sind das Gesicht, sind das Herz unserer Städte und Gemeinden. Für die Landesregierung war früh klar: Während des COVID-19-Lockdowns haben insbesondere der (Einzel-)Handel sowie die Gastronomie erhebliche Umsatzeinbußen erlitten und dies wird nachhaltige Veränderungen mit sich bringen. Das ganz bittere dabei: Ganz häufig sind es äußere Umstände, die die Händlerinnen und Händler selbst nicht beeinflussen können und ihre Existenzen, die ihrer Beschäftigten und damit das „Gesicht“ unserer Innenstädte bedrohen. Mit dem Sofortprogramm ermöglicht die Landesregierung den Städten und Gemeinden, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und Perspektiven zu entwickeln.“

Die höchste Förderung wurde für die Bochumer Innenstadt mit rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt: Die Finanzmittel sollen für die Aktivierung eines Zentrenmanagements, für Anmietungen leerstehender Ladenlokale sowie für Nachnutzungskonzepte großer Einzelhandelsimmobilien verwendet werden.


 
Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

  1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen. 
  2. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können. 
  3. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen wird der Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen. 
  4. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten. 

Quelle: Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe

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