Arbeitslosmeldung ab 1. September zwingend wieder persönlich

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Symbolbild Arbeitsagentur - Quelle NGG

Die zeit- und wegsparende Alternative fällt weg. Ab dem 1. September, sprich dem kommenden Mittwoch, müssen sich Erwerbslose wieder mittels persönlicher Vorstellung bei ihrem jeweiligen Arbeitsamt arbeitslos melden.

In der Zeit der pandemiebedingten Maßgabe maximaler Kontaktreduzierung konnte die Arbeitslosmeldung auch telefonisch oder online vorgenommen werden. Diesen Ausnahmezustand beenden die Arbeitsagenturen jetzt aber.

Das Online-Identifizierungsverfahren kann noch bis Dienstag, 31. August, genutzt werden. Ab dann hat sich jeder und jede Erwerbslose wieder persönlich beim Amt vorzustellen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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