Kreis-Inzidenz leicht gesunken – für Lockerungen zählt das heute nicht

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Screenshot_2021-06-03 RKI COVID-19 Germany - Blick auf die Corona-Landkarte des RKI am 3. Juni 2021.

Der Kreis an einem weiteren Tag in Folge unter Inzidenz 50 – allerdings zählt dieser heutige 3. Juni heute aufgrund des Feiertags (Fronleichnam) nicht mit, sonst wäre der 5. Tag in Folge schon erreicht. Der morgige Freitag also noch (4. Juni), und dann können ab dem dann übernächsten Tag weitere Lockerungen eingeplant werden.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 47,4 (Stand: 3. Juni 2021), gestern bei 47,9.

Weitere Lockerungen würden etwa die vollständigen Freibadöffnungen im Kreis bedeuten (inklusive Liegewiesen und Nichtschwimmerbereiche, aber weiterhin mit Test/Impfung/Genesung), Besuch der Außengastro ohne Test sowie, mit Test, die Öffnung der Innenlokale – die seit nun 7 vollen Monaten geschlossen bleiben müssen, weil die Gastronomie ebenso wie die Fitnessstudios schon vom sogenannten „Teillockdown“ seit dem 2. November 2020 betroffen waren.

Steigt der Wert am Freitag nicht erneut über 50, könnten diese Lockerungen im Kreisgebiet ab Sonntag erfolgen, dem 6. Juni.

  • Gestern, am 2. Juni, wurde der Kreisgesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet. Die Zahl der noch akut infizierten Menschen ist auf unter 500 gesunken, mit Stand vom 2. Juni mussten noch 16 von ihnen müssen stationär in Krankenhäusern behandelt werden.

Aktuell befindet sich der Kreis Unna in Stufe 3 gemäß Corona-Schutzverordnung NRW. Alle Regeln dazu haben wir hier zusammengefasst: https://rundblick-unna.de/…/shoppen-biergarten-freibad…/

Hamm lockert schon am Feiertag weiter:

In Unnas großer Nachbarstadt im Osten, wo die Inzidenz noch im Mai mehrere Tage lang die NRW-Liste angeführt hatte (mit über 300), sind die Zahlen nun rasant im Abwärtstrend. Unter 40 liegt Hamm inzwischen, auch am heutigen Feiertag (3. 6.). Deshalb greift hier ab heute die nächste Lockerungsstufe.

  • Für Biergarten- und Gartencafé-Besuche entfällt auf der ab Mitternacht erreichten Öffnungsstufe 2 die Testpflicht,
  • Restaurants, Kneipen und Cafés dürfen auch drinnen wieder Gäste bewirten (hier noch mit den drei G´s – geimpft, getestet, genesen), und die Toiletten dürfen auch von draußen sitzenden Besuchern benutzt werden;
  • die Freibäder öffnen komplett (mit den drei G´s – die Testpflicht hier entfällt erst unter verstetigter Inzidenz 35).

Private Veranstaltungen und Feiern erlaubt die Coronaschutzverordnung auf der Stufe 2 auch wieder: draußen mit bis zu 100 Personendrinnen mit bis zu 50 Personen und negativem Schnelltest. Verboten bleiben hingegen Partys – wie das nun genau unterschieden werden soll und von wem, bleibt in einer Grauzone.

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