Außengastro bis Shoppen: Hamm und Dortmund lösen am Donnerstag die Bundesnotbremse

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Symbolbild zur Ausgangssperre - Archiv RB S. Rinke

Die Ausgangssperre fällt weg, Außengastro und Freibäder öffnen wieder:

Ab Donnerstag, 27. Mai, entfällt auch für Unnas zwei große Nachbarn Hamm und Dortmund die Bundesnotbremse. Beide Städte gaben am heutigen Vormittag auf ihren Websites Hamm.de und Dortmund.de ihre entsprechenden Lockerungen bekannt.

Damit gelten dort ab Mitternacht die Vorgaben der NRW-Coronaschutzverordnung, die im Kreis Unna bereits seit Pfingstsamstag (22. 5.) die Bundesnotbremse ersetzt haben. – HIER listen wir auf, was das konkret bedeutet.

Hamm öffnet Tierpark, Kletterparks, Hochseilgärten…

„Unsere gemeinsame Kraftanstrengung, in den letzten Wochen eine Vollbremsung bei den Corona-Zahlen hingelegt zu haben, ermöglicht das Ausscheiden aus der Bundesnotbremse“, freut sich Hamms Oberbürgermeister Marc Herter (SPD). „Am Wochenende können die Biergärten wieder öffnen, können die Menschen in Hamm wieder in kleinen Gruppen Sport treiben oder ins Museum gehen. Auch der Tourismus kommt langsam wieder ins Rollen, und Zuschauer beim Sport werden im gewissen Rahmen wieder möglich: Das soziale Leben in Hamm kann endlich Stück für Stück zurückkehren.“

Viele Öffnungsschritte werden durch die Bedingung begleitet, dass ein negativer Schnelltest vorgelegt wird – dieser darf aber bis zu 48 Stunden alt sein. Daneben entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung und die Kontaktbeschränkung wird gelockert.

„Bei aller Freude über die Öffnungen ist aber auch klar: Das Virus ist nicht weg, es befindet sich aktuell erst auf dem Rückzug: Diesen Trend wollen wir unbedingt halten, schließlich ist die nächste Hürde mit der Inzidenz von 50 zum Greifen nah“,

zeigt sich der Oberbürgermeister zuversichtlich. „Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass wir in den kommenden Wochen mehr Impfstoff erhalten: Nur wenn die Impfkampagne auch bei den Erstimpfungen wieder auf Hochtouren läuft, können wir die Infektionszahlen dauerhaft senken.“

Folgende Regelungen gelten ab Donnerstag, 27. Mai, in Hamm:
 

allgemein

  • Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben.
  • Die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum wird auf fünf Personen aus zwei Haushalten erweitert; Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
  • Erforderliche negative Schnelltests z. B. im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in Kultureinrichtungen dürfen maximal 48 Stunden alt sein

Kultur und Freizeit

  • Musikschulunterricht ist in Innenräumen für bis zu fünf Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre, draußen mit bis zu 20 Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre möglich
  • Im Tierpark entfällt das Schnelltest-Erfordernis.
  • Konzerte und kulturelle Aufführungen sind im Freien mit bis zu 500 Zuschauern möglich – es werden negative Schnelltests benötigt
  • Das Gustav-Lübcke-Museum darf wieder öffnen: ohne Schnelltest, aber mit Terminbuchung. Führungen sind noch nicht möglich.
  • Proben von Hobby-Chören, -Orchestern usw. sind im Freien möglich – es werden negative Schnelltests benötigt

Sport

  • Sport ist für bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich; kontaktfrei dürfen bis zu 20 Personen draußen gemeinsam Sport treiben
  • Bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen draußen mit zwei Aufsichtspersonen Sport treiben
  • Anfänger- und Kleinkinderschwimmkurse können in Hallenbädern mit bis zu fünf Kindern bis 18 Jahre, in Freibädern mit bis zu 20 Kindern bis 18 Jahre stattfinden.
  • Die Hammer Freibäder öffnen in Kürze. Die Liegewiesen bleiben gesperrt, es gelten Besucherbegrenzungen. Es werden negative Schnelltests benötigt.
  • Bei Sportveranstaltungen im Freien sind Zuschauer mit festen Sitzplätzen bis zu 20 Prozent der eigentlichen Auslastung zugelassen, dabei maximal 500 Personen. Es werden negative Schnelltests benötigt.
  • Minigolfanlagen, Kletterparks, Hochseilgärten im Freien sind geöffnet. Es werden negative Schnelltests benötigt.

Gastronomie und Tourismus

  • Die Außengastronomie kann öffnen: Gästen muss ein fester Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden. Es werden negative Schnelltests benötigt.
  • Touristische Übernachtungen sind in Hotels, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen etc. mit negativem Schnelltest möglich. Hotels dürfen bis zu 60 Prozent ihrer Betten belegen.

Dortmund: Wermutstropfen für BVB-Fans: noch keine Zuschauer im Ligabetrieb

Laut Ankündigung der Stadt Dortmund werden die Lockerungen ab Donnerstag, 27. Mai, insbesondere in folgenden Bereichen spürbar werden:

Treffen von zwei Haushalten bis max. fünf Personen erlaubt

Die Ausgangsbeschränkung von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr entfällt.

Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich entfallen.

Außengastronomie öffnet für Getestete, Geimpfte und Genesene

Die Außengastronomie darf für Getestete, Geimpfte und Genesene wieder öffnen. Gästen ist ein fester Sitzplatz oder Stehplatz an einer Theke oder einem Stehtisch zuzuweisen. Die Mindestabstände für das Zusammentreffen von Gruppen im öffentlichen Raum gelten auch hier. Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst und vier Wochen lang für einen evt. notwendigen Zugriff des Gesundheitsamtes aufbewahrt werden. Die Erleichterung gilt auch für die beliebten gastronomischen Angebote auf dem Wochenmarkt.

Unter besonderen Voraussetzungen, z.B. im Rahmen von zulässigen Tagungen, darf auch eine gastronomische Versorgung der Teilnehmer in Innenräumen erfolgen.

Einkaufen ohne Termin – Testpflicht bleibt

Für die bisher nicht privilegierten Bereiche des Einzelhandels (Bekleidungsgeschäfte, Schreibwarengeschäfte, Schuhgeschäfte etc.) aber auch für Reisebüros entfällt die Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung. Die Testpflicht bleibt, gilt aber nicht für Geimpfte und Genesene. Die Personenbegrenzung in den Geschäften wird von bisher einer Person pro 40 Quadratmeter auf eine Person pro 20 Quadratmeter gelockert.

Für den Friseurbesuch, bei der Fußpflege und im Nagelstudio ist grundsätzlich kein vorheriger Test mehr erforderlich. Tests bzw. ein Impf-/ Genesenennachweis werden nur noch benötigt, wenn Kund*innen bei der Behandlung nicht/nicht dauerhaft eine Maske tragen. Klassische kosmetische Gesichtsbehandlungen sind weiterhin nur für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich.

Erleichterungen für Sport auf Außenanlagen

Beim Sport gibt es Erleichterungen für alles, was unter freiem Himmel stattfindet.

Der Kontaktsport auf Außensportanlagen ist nun möglich für:

  • beliebig viele Personen eines Hausstandes plus eine weitere Person eines anderen Hausstandes und beliebig viele Kinder bis einschließlich 14 Jahre,
  • fünf Personen aus zwei Hausständen plus beliebig viele Kinder bis 14 Jahre,
  • Trainingsgruppen aus bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre plus zwei Übungsleiter.

Einzelne Trainingsgruppen dürfen sich dabei nicht vermischen. Die Testpflicht für Übungsleiter entfällt. Genesene und geimpfte Personen zählen in den oben genannten Rechnungen nicht mit.

Der kontaktlose Sport auf Außensportanlagen ist möglich für 20 Personen ohne Altersbeschränkung einschließlich Übungsleiter. Auch hier zählen Genesene und Geimpfte nicht mit.

Leistungs- und Berufssport sind wie gehabt weiterhin möglich.

Sport mit Zuschauern wieder möglich – Ausnahme Bundesliga

Zuschauer haben wieder Zutritt zu Sportanlagen unter freiem Himmel. Die Auslastung ist auf 20 Prozent der regulären Kapazität, höchstens aber 500 geimpfte, getestete oder genesene Personen begrenzt. Es herrscht Sitzplatzpflicht, die Kontaktdaten der Zuschauer*innen müssen sitzplatzscharf erfasst werden. Eine Einschränkung gibt es für Wettbewerbe in länderübergreifenden Profiligen (z.B. der Ligabetrieb des BVB): Hier dürfen Zuschauer nicht zugelassen werden.

Freibäder dürfen für Sportschwimmen öffnen

Die Hallenbäder bleiben für öffentliches Schwimmen weiter geschlossen. Ausgenommen sind der Schul- und Leistungssport sowie berufsbezogene Schwimmprüfungen. Schwimmunterricht für bis zu fünf Kinder ist ebenfalls erlaubt.

Freibäder können fürs Sportschwimmen (im Verein) sowie Schwimmunterricht für bis zu 20 Kinder öffnen. Dabei gilt eine Begrenzung auf 12 Personen pro Bahn bei einem 25-Meter-Becken bzw. auf 24 Personen pro Bahn bei einem 50-Meter-Becken. Die Liegewiesen bleiben geschlossen.

Für die Dortmunder Freibäder gilt: Das Freibad Derne hat eine Öffnung angekündigt, das Freibad Stockheide bleibt in der Sommersaison 2021 per Ratsbeschluss geschlossen. Das Solebad Wischlingen öffnet erst bei einer Inzidenz unter 50. Über die Öffnung der Freibäder Volksbad, Hardenberg, Wellinghofen und Froschloch entscheidet der Betreiber Sportwelt Dortmund gGmbH. Die Liegewiesen dürfen noch nicht wieder genutzt werden.

Events im Freien mit max. 500 belegten Sitzplätzen

Pünktlich zum Beginn der wärmeren Jahreszeit sind Konzerte und Aufführungen im Freien wieder möglich. Ähnlich wie beim Sport gilt auch hier eine Obergrenze von 500 geimpften, getesteten oder genesenen Zuschauer*innen auf Sitzplätzen, deren Daten anhand des Sitzplans erfasst werden müssen.

Städtische Museen öffnen ab 1. Juni

Museen, Kunstausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder für Besucher*innen öffnen. Notwendig sind eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung sowie eine Begrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.

Die städtischen Museen werden ab Dienstag, 1. Juni, ihre Türen wieder öffnen. Dafür müssen die Besucher vorab ein Zeitfenster buchen (Infos/Tickets: www.dortmunder-museen.de). Geschlossen bleiben weiterhin das Kindermuseum Adlerturm sowie die Städtische Galerie Torhaus Rombergpark. Das Museum Ostwall im Dortmunder U wird voraussichtlich erst Mitte Juni mit der neuen Ausstellung „Timm Ulrichs – Willkommen im Museum Ostwall“ wieder öffnen.

Lockerungen bei Freizeitangeboten

Zoo-Besucher benötigen keinen negativen Corona-Test mehr. Die begehbaren Gehege und Tierhäuser sind wieder für eine beschränkte Personenanzahl geöffnet.

Im Westfalenpark öffnet das Kindermuseum „mondo mio!“ wieder. Das AGARD Naturschutzhaus und das Regenbogenhaus nehmen ihr Outdoor-Programm wieder auf. Im Park wird es für max. 500 Personen, die einen negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen können, wieder Veranstaltungen geben.

Das Wilhelm Hansmann Haus und die städtischen Seniorenbegegnungszentren werden ab dem 31. Mai wieder öffnen und coronakonforme Programme anbieten.

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