Die entscheidende Sieben-Tages-Inzidenz vom Robert-Koch-Institut (RKI) im Kreis Unna lag am Montag, 10. Mai, den fünften Werktag in Folge unter 165 (heute den sechsten Tag; d. Red.).
„Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat dies jetzt per Allgemeinverfügung bestätigt“, teilt der Kreis Unna am heutigen Dienstag mit, 11. Mai.
Damit hat das Land NRW den Weg für den Wechselunterricht an den Schulen ab Montag, 17. Mai, frei gemacht. Auch für die Kitas hat das Land den Starttermin für das Ende des Notbetriebs festgelegt: Sie dürfen ab Mittwoch, 12. Mai wieder zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren.
Regeln an den Schulen
Ab Montag, 17. Mai, kann der Unterricht in den Schulen wieder in geteilten Klassen stattfinden, in Grund- und Förderschulen in einem täglichen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht. Voraussetzung für den Präsenzunterricht ist, dass Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests bei Schülern wie bei Lehrkräften voraus. Für Schüler der Grund- und Förderschulen werden dies so genannte Lolli-Tests sein, für alle anderen Klassen auch weiterhin Selbsttests. Ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Abschlussklassen.
Weitere Informationen zu den Regeln an den Schulen sind unter www.schulministerium.nrw zu finden.
Regeln an den Kitas
Die Kindertagesbetreuung kehrt vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück. Das heißt, alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen. Weiterhin gilt: Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte, in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt, die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt und alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein sowie die Hygienekonzepte eingehalten werden.
Das Land NRW führt dazu aus:
Unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 gilt der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder mit verbindlicher Gruppentrennung und einer dafür jeweils um 10 Wochenstunden reduzierten Betreuungszeit
in Kindertageseinrichtungen.
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (d.h. z.B. Montag, Dienstag, Mittwoch Sieben-Tage-Inzidenz über 165; Umsetzung der Notbetreuung planmäßig ab Freitag).
Eine Rückkehr von der bedarfsorientierten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt.
Weitere Informationen zu den Regeln an den Kitas sind unter www.mkffi.nrw zu finden.
Regeln für den Einzelhandel
Weitere Lockerungen etwa für den Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen sind mit dem Unterschreiten der 165er-Inzidenz-Marke nicht verbunden. Lockerungen für den Einzelhandel treten ab einer stabilen Inzidenz (fünf Werktage in Folge) von unter 150 nach Feststellung des Landes in Kraft. Heute ist der Kreis Unna den vierten Werktag in Folge unter dieser Marke.
Der Handel darf dann wieder Click and Meet plus Test anbieten, das Gleiche gilt für körpernahe Dienstleistungen. Lockerungen für die Gastronomie sind erst wieder möglich, wenn die Bundesnotbremse wieder außer Kraft gesetzt wurde – das geschieht bei mindestens 5 Tagen verstetigter oder weiter sinkender Inzidenz unter 100.