Die aktuell geltende Corona-Notbremse der Bundesregierung zur Eindämmung der Pandemie hat auch aktuelle Auswirkungen auf den Wochenmarkt. Allerdings keine eindeutigen.
Entsprechend herrscht Verwirrung, welches Sortiment erlaubt und welches verboten ist.
Die Markleitung des Unnaer Wochenmarkts veröffentlichte zunächst am Dienstagmorgen (4. 5.) auf der Wochenmarkt-Facebookseite die bedauernde Mitteilung: „Leider dürfen unsere Blumenhändler aufgrund der neuen Verordnungen nicht mehr auf dem Wochenmarkt stehen.“
Am heutigen Mittwoch, 5. Mai, kam die erfreute Kehrtwende: „Offensichtlich scheint die Auslegung des Bundes nicht ganz eindeutig zu sein, so dass laut Ministerium die Regeln des Landes NRW anzuwenden sind. Die lauten: Blumen auf den Wochenmarkt sind bis zur endgültigen Klärung erlaubt! Freut euch auf Freitag!“
Kamen: Nur noch Lebensmittel
Die Stadt Kamen hatte sich bereits vorige Woche um Klärung beim Land bemüht und offenbar eine andere Auskunft erhalten. Denn sie teilte bedauernd mit:
„Ab dieser Woche werden wieder nur noch Lebensmittelhändler ihre Marktstände aufbauen, da sie zur Deckung des täglichen Grundbedarfs der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich sind.“ Der nächste Markttag ist in Kamen wie in Unna der Freitag, 7. Mai.
Die Sortimentsfrage bedurfte noch einer Klärung, denn in der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW – die der „Bundesnotbremse“ angepasst wurde – liest sich der Passus zu den Wochenmärkten nicht eindeutig.
So heißt es dort:
(1) Beim Betrieb von
2 ...Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs einschließlich sonstiger Verkaufsstände in untergeordneter Anzahl ....
darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden jeweils eine Kundin / einen Kunden pro angefangene 10 Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen; in Handelseinrichtungen mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern darf diese Anzahl 80 Kundinnen beziehungsweise Kunden zuzüglich jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene 20 Quadratmeter der über 800 Quadratmeter hinausgehenden Verkaufsfläche nicht übersteigen…
„Zur Einordnung des Sachverhalts und um den Wochenmarkt auch weiterhin attraktiv gestalten zu können, hatte die Stadt Kamen noch eine Klärung und rechtliche Prüfung durch das zuständige Landesministerium eingeholt“, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Rathaus der Sesekestadt. „Leider wurde die enge Auslegung der geltenden Vorschriften von dort bestätigt.“