Eilanträge gegen Ausgangssperre in Karlsruhe abgewiesen

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Symbolbild zur Ausgangssperre - Der Alte Markt Unna. Archiv Foto: S. Rinke / RB

Das Bundesverfassumgsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge gegen die im Bundesinfektionsschutzgesetz verankerte Ausgangssperre abgewiesen. Das wurde am Mittwoch Abend bekannt, 5. Mai.

Über die Rechtmäßigkeit der Beschränkung ist damit noch nicht entschieden. Sie bleibt indes in Kraft bis zur endgültigen Entscheidung.

Auch im Kreis Unna gilt zwischen 22 und 5 Uhr Ausgangs- und -fahrverbot. Sport – allein – ist bis Mitternacht erlaubt.

Der Erste Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Folgen schwerwiegender seien, wenn jetzt ein Stopp erfolge, die Ausgangssperre später aber für verfassungsgemäß erklärt würde. Zudem sei die Geltungsdauer zeitlich relativ eng begrenzt. Das Gesetz ist bis Ende Juni befristet.

Der Gesetzgeber betrachte die Ausgangsbeschränkung

… als Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen. „Sie dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck.“

Zugleich sei unter Fachleuten umstritten, ob die nächtliche Ausgangssperre geeignet sei, ihr Ziel zu erreichen.

In der Gesamtbetrachtung würden die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen, würde die Regelung ausgesetzt.

Die Verfassungsbeschwerden bleiben aber weiter bestehen. 

Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hatte die sogenannte Bundes-Notbremse und Bundeskanzlerin Merkel am 30. April scharf kritisiert.

„Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, sagte Andreas Heusch beim Jahrespressegespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes. Die Rheinische Post berichtete darüber.

Das Bundesgesetz sorgt dafür, dass man gegen einzelne Regelungen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann statt vor einzelnen Verwaltungsgerichten.

Gerade in den letzten Monaten habe sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt so Heusch. Man habe immer mit Augenmaß entschieden. „Die sogenannte Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats.“

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